Die Karriereleiter erklimmen!
Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in
Um die Weiterbildung zum Steuerfachwirt absolvieren zu können, muss man die Ausbildung zum Steuerfachangestellten abgeschlossen und diesen Beruf bereits drei Jahre lang ausgeübt haben. Alternativ dazu ist auch ein Abschluss in einem als gleichwertig einzuordnenden Beruf möglich, beispielsweise kaufmännische Berufe. Dazu ist es aber notwendig, anschließend fünf Jahre Berufserfahrung im Steuer- und Rechnungswesen nachzuweisen. Drei dieser fünf Berufsjahre sollten bei einem Steuerberater ausgeübt worden sein.
Es gibt zudem auch für Quereinsteiger ohne entsprechende Berufsausbildung die Möglichkeit, zur Weiterbildung zum Steuerfachwirt zugelassen zu werden. Dafür sind acht Jahre einschlägige Berufserfahrung, davon fünf Jahre bei einem Steuerberater, nachzuweisen. Die Weiterbildung kann auf verschiedenen Wegen, zum Beispiel bei Seminaren und Fernkursen, durchgeführt werden. Am Ende steht eine Prüfung, bei der unter anderem Wissen zu den Bereichen Allgemeines Steuerrecht, Besonderes Steuerrecht und Rechnungswesen abgefragt wird.
Eine erfolgreiche Weiterbildung zum Steuerfachwirt bietet die Chance, gehobene Positionen zu bekleiden und ist außerdem eine gute Voraussetzung für die spätere Ausbildung zum Steuerberater. Die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen berät Sie gern, wenn Sie diesbezüglich Fragen haben.
