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Die Aufgaben der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.

Die Kammer ist Ansprechpartner sowohl für ihre Mitglieder und deren Mitarbeiter (Steuerfachangestellte/Steuerfachwirte), als auch für deren Mandanten. In diesem Rahmen wird die Kammer gemäß der ihr nach Gesetz (§ 76 Abs. 2 StBerG) und Satzung übertragenen Aufgaben tätig. Dabei hat sie die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu wahren und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen.

Insbesondere obliegt ihr:
  • die Beratung und Belehrung der Mitglieder in Fragen der Berufspflichten


  • die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern und deren Mandanten auf Antrag der Parteien


  • die Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Kammer


  • die Bestellung allgemeiner Praxisvertreter, Praxistreuhänder und Praxisabwickler sowie Hilfeleistung bei Praxisübertragungen z.B. im Todesfall


  • die Wahrnehmung der ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben für die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sowie für die Fortbildung zum Steuerfachwirt und Abnahme der Prüfungen (§ 71 Abs. 5, 9 BBiG)


  • die Wahrnehmung der ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Steuerberaterprüfung (§ 35 Abs. 5 StBerG)


  • die Führung des Berufsregisters


  • das wettbewerbsrechtliche Vorgehen gegen die unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen
Aber auch in vielen weiteren Angelegenheiten können wir Ihnen weiterhelfen. Nehmen Sie Ihre Steuerberaterkammer als kompetenten Ansprechpartner in Anspruch und nutzen Sie deren vielseitige Erfahrung.