Kammer
Die Aufgaben der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.
Die Kammer ist Ansprechpartner sowohl für ihre Mitglieder und deren Mitarbeiter (Steuerfachangestellte/Steuerfachwirte), als auch für deren Mandanten. In diesem Rahmen wird die Kammer gemäß der ihr nach Gesetz (§ 76 Abs. 2 StBerG) und Satzung übertragenen Aufgaben tätig. Dabei hat sie die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu wahren und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen.
Insbesondere obliegt ihr:
- die Beratung und Belehrung der Mitglieder in Fragen der Berufspflichten
- die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern und deren Mandanten auf Antrag der Parteien
- die Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Kammer
- die Bestellung allgemeiner Praxisvertreter, Praxistreuhänder und Praxisabwickler sowie Hilfeleistung bei Praxisübertragungen z.B. im Todesfall
- die Wahrnehmung der ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben für die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sowie für die Fortbildung zum Steuerfachwirt und Abnahme der Prüfungen (§ 71 Abs. 5, 9 BBiG)
- die Wahrnehmung der ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Steuerberaterprüfung (§ 35 Abs. 5 StBerG)
- die Führung des Berufsregisters
- das wettbewerbsrechtliche Vorgehen gegen die unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen
