Erbschaft und Schenkungsteuer
Erbschaft und Schenkungsteuer – Damit das Erbe nicht zur Belastung wird

Erbschaft und Schenkungsteuer – Damit das Erbe nicht zur Belastung wird

Allein in Deutschland werden jährlich Milliarden Euro vererbt oder auch verschenkt. Ob nun in Kapital oder auch Sachwerten – sowohl das Ersparte als auch ein wertvolles Gemälde von der Großmutter – erben oder auch beschenkt werden kann schnell teuer werden! Denn in beiden Fällen werden Steuern fällig. Zwar gibt es einen Freibetrag, welcher in der Regel umso höher ausfällt, je näher die Beteiligten miteinander verwandt sind. Doch wird dieser überschritten, so wird der Vermögenszuwachs des Erben beziehungsweise des Beschenkten steuerpflichtig.

Doch welche Freibeträge können genutzt werden? Was muss eigentlich genau versteuert werden? Welche Kosten darf ich vor der Steuer abziehen? Ihre sächsischen Steuerberater beantworten Ihnen alle Ihre Fragen bezüglich der Erbschaft- und der Schenkungsteuer kompetent und zuverlässig. Sie kennen die Gesetzeslage genau und wissen, wo man eventuell noch Steuern sparen kann – damit Erben nicht zum Ärgernis wird.


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