Gewinnermittlung
Gewinnermittlung – der Abschluss eines Finanzjahres

Gewinnermittlung – der Abschluss eines Finanzjahres

Nach dem Abschluss eines Geschäftsjahres wird Bilanz gezogen: Wo steht mein Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr? Wie hat es sich entwickelt? Dabei wird der unternehmerische Erfolg oft an einer Zahl gemessen: dem Gewinn.

Doch je nach Rechtsform Ihres Unternehmens gelten verschiedene gesetzliche Regelungen für die Erstellung des Jahresabschlusses bzw. der Gewinnermittlung. Dabei unterscheidet man wiederum zwischen der Einnahmen-/Überschussrechnung und der Gewinnermittlung mittels Bilanzierung. Nur: Welche Form ist für Sie relevant? Was muss vorgelegt werden? Welche Angaben sind nötig? Ihre sächsischen Steuerberater wissen, welche Form der Gewinnermittlung für Sie optimal ist und erledigen dies stellvertretend für Sie – sorgfältig und fachkundig. Das spart Ihnen Zeit und stellt sicher, dass den relevanten Stellen alle notwendigen Angaben zur Verfügung stehen. So können Sie unbehelligt in ein neues, erfolgreiches Geschäftsjahr starten!


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