MABV
Prüfung nach MABV – Sicher bauen
Vom privaten Häuslebauer bis hin zum gewerblichen Bauherren – alle Bauträger sind dazu verpflichtet, einmal im Jahr einen Prüfbericht entsprechend der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) bei Ihrem zuständigen Landratsamt vorzulegen. Die MaBV regelt dabei hauptsächlich, auf welche Weise die vom Erwerber entgegengenommenen finanziellen Mittel durch den Bauträger abgesichert sind. So stellt sie beispielsweise sicher, dass die gezahlten Gelder ausschließlich für das jeweilige Projekt verwendet werden dürfen und fordert eine strikte Trennung von Kundenzahlungen und dem privaten Kapital. Doch die MaBV sichert die Position des Erwerbers auf vielfältige Weise: Sie verpflichtet den Bauträger, dem Erwerber eine Bürgschaft für die Leistungserfüllung auszustellen und regelt weitere Zahlungsmodalitäten und Vertragsinhalte.
Ganz gleich ob Sie Makler, Bauträger oder in anderer Form in der Immobilienbranche tätig sind – Ihre sächsischen Steuerberater unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung dieses Prüfberichts, sondern beraten Sie auch umfassend in allen Fragen zur Makler- und Bauträgerordnung.

