Eignungsprüfung

Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, mit einem Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat als Deutschland oder in der Schweiz zur selbstständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt, können nach Maßgabe der §§ 37 a Abs. 2 bis 4, 37 b Abs. 3 StBerG und §§ 5 Abs. 2, 16 Abs. 3, 26 Abs. 4 DVStB eine Eignungsprüfung ablegen. Mit der Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben wie durch die Steuerberaterprüfung.

Anträge auf Zulassung zur Eignungsprüfung sind nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer (§ 37 a StBerG) zu stellen. Der Antragsvordruck für die Eignungsprüfung kann hier abgerufen oder bei der Steuerberaterkammer schriftlich oder telefonisch (Tel. 0341 56336-30) angefordert werden.

Für die Bearbeitung des Antrages auf Zulassung zur Eignungsprüfung hat der Bewerber eine Gebühr von 200 Euro zu zahlen. Der Bewerber wird gebeten, die Gebühr bei der Antragstellung durch Überweisung auf das folgende Konto unter Angabe des entsprechenden Verwendungszwecks zu entrichten:
 

Kontoinhaber Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
IBAN DE76 1203 0000 1006 4506 86
BIC BYLADEM1001
Kreditinstitut DKB Deutsche Kreditbank AG
Verwendungszweck StBP-Zulassung, 4002 14, [Prüfungsjahr], [Name], [Vorname]

 

Wegen der bei der Antragstellung vorzulegenden Unterlagen und der näheren Darstellung des Prüfungsablaufs der Eignungsprüfung wird insbesondere auf die §§ 37 a Abs. 2 bis 4, § 37 b StBerG und §§ 5 Abs. 2, 16 Abs. 3, 26 Abs. 5 DVStB verwiesen (vgl. Abschnitt VI. des Antragsvordruckes).

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.