Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung können frühestens im November des Vorjahres der schriftlichen Prüfung gestellt werden, müssen jedoch bis spätestens 30.04. des Prüfungsjahres eingehen.

Der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Vordrucke für die Zulassungsanträge können hier abgerufen oder von der Steuerberaterkammer schriftlich oder telefonisch (Tel. 0341 56336-30) angefordert werden.

Die Anträge sind an die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen, Emil-Fuchs-Str. 2, 04105 Leipzig zu adressieren. Anträge sind ausschließlich auf dem Postweg einzureichen. Die Antragstellung auf elektronischem Wege ist nicht möglich.

Über den Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung entscheidet die Steuerberaterkammer durch schriftlichen Bescheid, voraussichtlich Anfang Juli des Prüfungsjahres. Die Zulassung gilt nur für die Teilnahme an der nächsten Prüfung. Für eine spätere Prüfung bedarf es einer erneuten Zulassung.

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung hat der Bewerber eine Gebühr von 200 Euro zu zahlen. Der Bewerber wird gebeten, die Gebühr bei der Antragstellung unter Angabe des Prüfungsjahres und des Namens der Bewerberin/des Bewerbers auf folgendes Konto zu entrichten:

Kontoinhaber Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
IBAN DE76 1203 0000 1006 4506 86
BIC BYLADEM1001
Kreditinstitut DKB Deutsche Kreditbank AG
Verwendungszweck StBP-Zulassung, 4002 10, [Prüfungsjahr], [Name], [Vorname]

 

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt und in der Bekanntmachung über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung.