Beitragsordnung
Die Kammerversammlung der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen hat folgende Beitragsordnung beschlossen, die zuletzt durch Beschluss der 35. ordentlichen Kammerversammlung vom 8. Juli 2022 geändert worden ist.
Einzugsermächtigung
Hier finden Sie das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats.
Bitte senden Sie uns das von Ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular unbedingt im Original zu. Eine Übersendung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend.
Ermäßigung des Kopfbeitrags
Gemäß § 3 der Beitragsordnung der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen kann der Kopfbeitrag für ein Geschäftsjahr ermäßigt werden. Ermäßigungen gemäß § 3 Abs. 1 werden bei der Ausfertigung des Beitragsbescheids des jeweiligen Geschäftsjahrs bereits berücksichtigt. Ermäßigungen gemäß § 3 Abs. 2 und 4 können Sie mit nebenstehendem Vordruck beantragen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des jeweiligen Beitragsbescheids unter Verwendung dieses Vordrucks bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen zu stellen ist.
Über die Entscheidung zu Ihrem Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Wissenswertes
Hilfreiche Informationen zum Berufsrecht und für Ihr Kanzleimanagement finden Sie in der Rubrik Wissenswertes.