Berufsausübungsgesellschaften
Informationen und Dokumente zu den Berufsausübungsgesellschaften erhalten Sie hier:
Gesellschafterliste
Gemäß § 50 DVStB ergeben sich alljährlich im Monat Januar Anzeigepflichten. Nach der benannten Vorschrift haben die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft sowie die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne des § 50 a Abs. 2 Satz 1 StBerG eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter bei der zuständigen Kammer einzureichen. Ein dafür vorgesehenes Formular können Sie nachfolgend herunterladen.
Wissenswertes
Hilfreiche Informationen zum Berufsrecht und für Ihr Kanzleimanagement finden Sie in der Rubrik Wissenswertes.