Prüfungstermin 2020: Landwirtschaftliche Buchstelle

Die Steuerberaterkammer Brandenburg hat unserer Kammer den Termin 2020 für die mündliche Prüfung, mit deren Bestehen die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung Landwirtschaftliche Buchstelle als Zusatz zur Berufsbezeichnung verliehen wird, mitgeteilt.
Die Steuerberaterkammer Brandenburg hat unserer Kammer den Termin 2020 für die mündliche Prüfung, mit deren Bestehen die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung Landwirtschaftliche Buchstelle als Zusatz zur Berufsbezeichnung verliehen wird, mitgeteilt. Die Berechtigung wird nur auf Antrag und nur an Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte und niedergelassene europäische Rechtsanwälte (natürliche Personen) verliehen. Anmeldeschluss (Eingang der Antragsformulare bei der Steuerberaterkammer Brandenburg) ist der 31. Oktober 2020. Die mündliche Prüfung wird zum Nachweis der besonderen Sachkunde am Dienstag, den 8. Dezember 2020 um 9:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Brandenburg durchgeführt. Der erforderliche Antrag und ein Merkblatt mit den Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung können online unter www.stbk-brandenburg.de/Downloads/Landwirtschaftliche-Buchstelle eingesehen werden.