Steuerberater/-in werden
Um Steuerberater werden zu können, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Entweder verfügt man über ein abgeschlossenes wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium sowie zwei- oder dreijähriger Berufserfahrung im Bereich der Steuern (dies ist abhängig von der Regelstudienzeit des Hochschulstudiums). Oder man verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellter oder eine andere, gleichwertige kaufmännische Vorbildung sowie sich daran anschließender zehnjähriger Berufserfahrung im Bereich der Steuern.
Wurde zudem erfolgreich die Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt abgelegt, verkürzt sich die geforderte Berufserfahrung von zehn auf sieben Jahre. Auch für Beamte des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung oder vergleichbare Angestellte besteht nach mindestens siebenjähriger Tätigkeit als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung die Möglichkeit Steuerberater zu werden.
In allen Fällen führt der Weg zum Steuerberater über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung. Die Vorbereitung zur Steuerberaterprüfung dauert in der Regel zwei bis vier Jahre – abhängig davon, welche Art der Qualifizierung gewählt wird. Denkbar sind Voll- oder Teilzeitfortbildungen, Fernunterricht oder auch Wochenendschulungen.
In Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der Steuerberaterprüfung möglich (§ 38 StBerG).
Nach bestandener Steuerberaterprüfung oder nach der Befreiung davon kann bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer der Antrag auf Bestellung zum/zur Steuerberater/in gestellt werden.
- Broschüre "Werden Sie Steuerberater/-in!"
- Bekanntmachung über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2015
- Merkblatt zur Steuerberaterprüfung
Termine
10.10. – 12.10.2023Schriftlicher Teil der Steuerberaterprüfung 2023
08.10. – 10.10.2024
Schriftlicher Teil der Steuerberaterprüfung 2024
07.10. – 09.10.2025