Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse

Für Bewerber

Sie suchen eine Steuerfachangestellten-Lehrstelle oder ein Praktikum in einer Kanzlei? Recherchieren Sie offene Plätze oder geben Sie ein Gesuch auf.

  1. Offene Ausbildungs- und Praktikumsplätze in Sachsen
  2. Offene Ausbildungs- und Praktikumsplätze bundesweit
  3. Gesuch für Ausbildungs- oder Praktikumsplatz aufgeben

Sie können auch die Ausbildungsplatzbörse der Bundessteuerberaterkammer zur Recherche nach Ausbildungs- und Praktikumsplätzen nutzen

  1. Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse der Bundessteuerberaterkammer

Wenn Sie ein BA-Studium mit Schwerpunkt Steuern anstreben, finden Sie hier eine Liste der Praxispartner:

  1. Praxispartner der Berufsakademie Dresden
  2. Praxispartner der Berufsakademie Leipzig
 

Für Kanzleien

Sie haben einen Ausbildungsplatz zum/zur Steuerfachangestellten oder ein Praktikum zu vergeben? Dann inserieren Sie doch in unserer Ausbildungsplatzbörse. Und durchstöbern Sie die offenen Bewerbergesuche.

Bitte formulieren Sie Ihre Stellenanzeige inhaltlich geschlechtsneutral (z. B.: mit dem Zusatz „m/w/d“), um nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verstoßen. Die Bundesagentur für Arbeit löscht anderenfalls die entsprechende Anzeige umgehend. Bitte beachten Sie die unten genannten weiteren Hinweise.

  1. Angebot für Ausbildungs- oder Praktikumsplatz aufgeben
  2. Gesuche von Bewerbern in Sachsen einsehen
  3. Gesuche von Bewerbern in Deutschland einsehen

Steuerberatungskanzleien in Leipzig können über den Arbeitskreis SchuleWirtschaft Leipzig e. V. dreitägige Kurzpraktika für Schüler und Lehrer anbieten.

  1. Formular zur Anmeldung von Kurzpraktika des Arbeitskreises SchuleWirtschaft Leipzig e. V.

 

Weitere Hinweise:

  • Wenn der Ausbildungs-/Praktikumsplatz vor Ablauf der genannten Frist besetzt wird, bitten wir um eine Mitteilung an Ihre Steuerberaterkammer, damit das Angebot vorzeitig gelöscht werden kann und Sie keine weiteren Bewerbungen für die bereits besetzte Stelle erhalten.
  • Kurz vor Ablauf der von Ihnen gewählten Veröffentlichungsfrist erhalten Sie eine E-Mail, mit der Sie die Verlängerung Ihrer Anzeige veranlassen können. Sollten Sie nicht darauf reagieren, wird die Stellenanzeige zum Ablauf der Frist gelöscht.
  • Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder. Das Formular können Sie zur Kontrolle ausdrucken. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben genau, bevor Sie das Stellenangebot an Ihre Steuerberaterkammer übersenden, da Sie danach selbst keine Änderungen mehr vornehmen können. Nachträgliche Änderungen sind nur durch direkten Kontakt mit Ihrer Steuerberaterkammer möglich.