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Steuerfachwirt/-in

Um die Weiterbildung zum Steuerfachwirt absolvieren zu können, muss man die Ausbildung zum Steuerfachangestellten abgeschlossen und diesen Beruf bereits drei Jahre lang ausgeübt haben. Alternativ dazu ist auch ein Abschluss in einem als gleichwertig einzuordnenden Beruf möglich, beispielsweise kaufmännische Berufe. Dazu ist es aber notwendig, anschließend fünf Jahre Berufserfahrung im Steuer- und Rechnungswesen nachzuweisen. Drei dieser fünf Berufsjahre sollten bei einem Steuerberater ausgeübt worden sein.

Es gibt zudem auch für Quereinsteiger ohne entsprechende Berufsausbildung die Möglichkeit, zur Weiterbildung zum Steuerfachwirt zugelassen zu werden. Dafür sind acht Jahre einschlägige Berufserfahrung, davon fünf Jahre bei einem Steuerberater, nachzuweisen. Die Weiterbildung kann auf verschiedenen Wegen, zum Beispiel bei Seminaren und Fernkursen, durchgeführt werden. Am Ende steht eine Prüfung, bei der unter anderem Wissen zu den Bereichen Allgemeines Steuerrecht, Besonderes Steuerrecht und Rechnungswesen abgefragt wird.

Eine erfolgreiche Weiterbildung zum Steuerfachwirt bietet die Chance, gehobene Positionen zu bekleiden und ist außerdem eine gute Voraussetzung für die spätere Ausbildung zum Steuerberater. Die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen berät Sie gern, wenn Sie diesbezüglich Fragen haben.

Hinweise für die Fortbildung zum/r Steuerfachwirt/-in für Prüfungsteilnehmer, Prüfungsausschussmitglieder, Klausurersteller und Anbieter von Vorbereitungslehrgängen finden Sie hier:

Anforderungsprofil (pdf) 235,61 KB

Prüfungsanmeldung

Hier finden Sie das Anmeldeformular für die Steuerfachwirt-Fortbildungsprüfung. Der Anmeldeschluss zur Fortbildungsprüfung ist der 1. September des entsprechenden Prüfungsjahres. Alle Prüfungsteilnehmer erhalten nach dem Anmeldetermin mit der Prüfungszulassung das Angebot für den Klausurenkurs. Eine Teilnahme ist auch für andere Interessenten möglich (z. B. StB-Anwärter), soweit die Platzkapazitäten ausreichen.

Anträge online stellen:
ZUM ANTRAGSPORTAL

Alternativ finden Sie alle Anträge und Formulare zum Download hier:
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt

Arbeitgeberbescheinigung

Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft Steuerfachwirt (z. B. Anlage zum Formblatt Z – Meister-Bafög)

Bekanntmachungen

In den nachfolgenden PDF-Dokumenten finden Sie alle offiziellen Bekanntmachungen und Hinweise und Hilfsmittel zur Steuerfachwirtprüfung.

Anmeldefrist und Prüfungstermine Steuerfachwirtprüfung 2023/24

Termine

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen (Anmelde-)Termine und Orte zur Steuerfachwirtprüfung und dem vorbereitenden Klausurenkurs. Die genannten Termine sowie Orte stehen unter dem Vorbehalt der Änderung.

Anmeldeschluss: 01.09.2024

schriftlicher Teil: 11.–13.12.2024
Prüfungsort/-e: Leipzig

mündlicher Teil: März 2025
Prüfungsort/-e: Leipzig

Anmeldeschluss: 01.09.2025

schriftlicher Teil: 10.–12.12.2025
Prüfungsort/-e: Leipzig

mündlicher Teil: März 2026
Prüfungsort/-e: Leipzig

Rechtsgrundlagen

Prüfungsordnung Steuerfachwirt vom 29.08.2019
Die Prüfungsordnung vom 29.08.2019 ist gültig für Prüfungsanmeldungen bis einschließlich 31.03.2023 sowie für Anmeldungen zur Wiederholungsprüfung bis 01.09.2025.

Die nachfolgenden Dokumente gelten für die Prüfungsanmeldungen ab dem 01.04.2023
Gemeinsame Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfungen

Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/-in

Prüfungsaufgaben

Die Klausuren der Steuerfachwirtprüfung werden seit 2008 bundesweit inhaltsgleich von allen Steuerberaterkammern gestellt.

Die Steuerberaterkammer Düsseldorf stellt zur Prüfungsvorbereitung die Klausuren (ohne Lösung) zurückliegender Termine der Steuerfachwirtprüfung zum Download als pdf-Datei zur Verfügung.

Zur Website der Steuerberaterkammer Düsseldorf

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