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FAQs elektronische Steuerberaterprüfung: E-Klausur allgemein

Die wichtigsten Fragen zur E-Klausur werden nachfolgend beantwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen nicht ausgeschlossen werden können.

Die Laptops werden von dem Unternehmen IQUL GmbH zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt sich stets um leistungsstarke und geräuscharme Laptops. Die Geräte variieren in Typ sowie Serie und werden ständig aktualisiert. Vor der Prüfung ist der Steuerberaterkammer nicht bekannt, welcher konkrete Laptoptyp zur jeweiligen Prüfung ausgeteilt wird, da dies von der aktuellen Verfügbarkeit abhängig ist.

Die Bildschirmgröße beträgt 16,0 Zoll.

Nein.

Nein. Laptop-Ständer sind nicht zulässig. Der Laptop darf auch nicht mit sonstigen Mitteln (z. B. Gesetzessammlungen) „aufgebockt“ werden. Speisen und Getränke sind vom Laptop fernzuhalten.

Ja, im Examen besteht die Möglichkeit, anstelle der Laptoptastatur eine externe Tastatur zu verwenden. Hierfür wird den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern an allen Prüfungstagen eine Tastatur, voraussichtlich „CHERRY KC 1000“ (schwarz, EAN 4025112081316), zur Verfügung gestellt. Eine Bestellung vorab ist nicht erforderlich.

Nein, auch während der Prüfung kann für die Klausurbearbeitung statt der externen Tastatur die Laptop-Tastatur verwendet werden. Die Support-Mitarbeiter der IQUL GmbH vor Ort sind in diesem Fall zu informieren. Nicht verwendete externe Tastaturen werden, wenn das gewünscht ist, eingesammelt.

Nein.

Nein, das ist aus technischen Gründen nicht möglich.

Ja, eine PC-Maus wird standardgemäß an jedem Arbeitsplatz ausgelegt.

Nein.

Ja, zur Prüfung kann ein eigenes Mousepad, eine Handballenablage oder eine Kombination aus beidem mitgebracht werden.

Ja. Die Support-Mitarbeiter der IQUL GmbH sind vor Ort und übernehmen dies.

Der Aufgabentext wird in Papierform ausgegeben. Eine Anzeige am Bildschirm ist nicht vorgesehen.

Ja, es wird weiterhin Konzeptpapier zur Anfertigung von handschriftlichen Notizen ausgegeben. Diese Notizen werden jedoch nicht an den Korrektor weitergeleitet und damit auch nicht korrigiert.

Nein.

Die zulässigen Hilfsmittel sind analog zu nutzen und nach wie vor von den Teilnehmenden selbst mitzubringen. Welche Hilfsmittel zulässig sind ergibt sich aus dem jeweiligen Hilfsmittelerlass der Länder.

Ja. Wenn der Teilnehmende seinen Arbeitsplatz verlässt, um z. B. zur Toilette zu gehen, kann der Bildschirm über das Symbol der Kaffeetasse in der Toolbar der Prüfungssoftware gesperrt oder der Laptop zugeklappt werden.

Dies ist mittels Handzeichen – das Heben beider Hände – anzuzeigen. Während der gesamten Bearbeitungszeit sind Support-Mitarbeiter der beauftragten IQUL GmbH vor Ort, die die technischen Probleme umgehend beheben. Da die Bearbeitungen automatisch in Intervallen von wenigen Sekunden gespeichert werden, kann selbst im Falle einer technischen Störung der zuletzt gespeicherte Bearbeitungsstand auf einem neuen Laptop abgerufen und weitergearbeitet werden.

Ja, 30 Minuten, 15 Minuten und 5 Minuten vor dem Ende der regulären Bearbeitungszeit erfolgt ein Hinweis durch die Aufsichtsführende vor Ort. Zudem wird während der gesamten Bearbeitungszeit die noch verbliebene Bearbeitungszeit in der Prüfungssoftware als Countdown angezeigt.

Die Prüfungssoftware schließt automatisch. Es sind dann keine Veränderungen mehr am Text möglich.

Ja, hierzu ist in der Prüfungssoftware der Button „Prüfung beenden“ (oben rechts) zu drücken.

Die Support-Mitarbeiter der IQUL GmbH vor Ort werden in diesem Fall helfen. Durch das Heben beider Hände ist anzuzeigen, dass man eine technische Frage hat.

Nach Beendigung der Bearbeitungszeit wird eine unveränderbare pdf-Datei erzeugt, welche von der Steuerberaterkammer gesichert wird. Die Prüfungsarbeiten werden anschließend zur elektronischen Korrektur an die Prüferinnern und Prüfer weitergeleitet.