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FAQs elektronische Steuerberaterprüfung: Prüfungssoftware

Die wichtigsten Fragen zur Prüfungssoftware werden nachfolgend beantwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen nicht ausgeschlossen werden können.

Nein. Die Anfertigung der Prüfungsarbeit in Seitenansicht, wie beispielsweise in Microsoft Wort oder LibreOffice, ist aus technischen Gründen nicht möglich. Bei der Prüfungssoftware handelt es sich um eine webbasierte Anwendung, sodass der Text nur fortlaufend geschrieben und ohne automatischen Seitenumbruch angezeigt werden kann. Es kann jedoch ein manueller Seitenumbruch (in der Toolbar über den Befehl „Seitenumbruch einfügen“) verwendet werden, der in der Prüfungssoftware dauerhaft angezeigt wird.

Nein.

Während der E-Klausur werden Ihnen die folgenden Tastenkombinationen in der Prüfungssoftware zur Verfügung stehen:

  • Strg + Alt + K: Tastenkombinationen
  • Strg + A: Alles Markieren
  • Strg + C: Kopieren
  • Strg + V: Einfügen
  • Strg + X: Ausschneiden
  • Strg + Z: Rückgängig
  • Strg + Y: Wiederholen
  • Tab: Tab
  • Shift und Enter: Zeilenumbruch mit einfachem Zeilenabstand
  • Strg + – minus: Größe der Ansicht ändern (verkleinern)
  • Strg + + plus: Größe der Ansicht ändern (vergrößern)

Weitere Tastenkombinationen sind aus technischen Gründen in der Prüfung vor Ort nicht möglich!

Ja.

Geschriebener Text kann unterstrichen, im Fettdruck (z. B. für Überschriften und Tenorierungen) und im Kursivdruck sowie hochgestellt und tiefgestellt formatiert werden. Weitere Änderungen an der voreingestellten Textformatierung, wie beispielsweise der Zeilenabstand oder die Schriftart und -größe, sind hingegen nicht möglich. In der Prüfungssoftware wird es eine begrenzte Zoom-Funktion geben, wodurch sich die Ansicht der Prüfungssoftware insgesamt vergrößern oder verkleinern lässt.

Ja. Der zu verschiebende Text kann markiert, ausgeschnitten oder kopiert und dann an der entsprechenden Stelle eingefügt werden. Das Verschieben von markiertem Text mittels Maus ist technisch nicht möglich. Zu beachten ist hierbei, dass der wieder eingefügte Text nur unformatiert übernommen wird. Eventuelle Textausrichtungen oder Formatierungen müssen dann nochmals vorgenommen werden.

Nein.

Nein, farbliche Markierungen oder Markierungen mittels Fähnchen oder Kommentaren können nicht erfolgen.

Zum Einrücken ganzer Textzeilen sind die Befehle „Einzug vergrößern“ und „Einzug verkleinern“ in der Toolbar zu verwenden. Ein Einrücken mittels Leertaste oder Tabulator ist ebenfalls möglich.

Nein, das ist aus technischen Gründen nicht möglich.

Ja. Bitte nutzen Sie das Demoportal, um sich mit den Funktionalitäten vertraut zu machen.

Ja. Bitte nutzen Sie das Demoportal, um sich mit den Funktionalitäten vertraut zu machen.