Geldwäscheprävention
Durch die Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG) wurden unter anderem auch Steuerberatern weitergehende Pflichten im Bereich der Geldwäscheprävention auferlegt. Im Mittelpunkt der Novellierung des Gesetzes stand dabei die stärkere Gewichtung des sogenannten „risikobasierten Ansatzes“, die Einrichtung eines Transparenzregisters für wirtschaftlich Berechtigte, erweiterte Pflichten bei politisch exponierten Personen (PEP) und die Verlagerung der Zentralstelle für Verdachtsmeldungen. Die Einhaltung dieser Pflichten soll zukünftig stärker überwacht werden, eine Pflichtverletzung wird mit höheren Bußgeldern als bisher sanktioniert.
Die Steuerberaterkammer hat zum Themenbereich der Geldwäscheprävention die nachfolgend veröffentlichten Arbeitshilfen und Hinweise erarbeitet, die Ihnen den Umgang mit der nicht einfachen Rechtsmaterie erleichtern sollen. Dies war uns insbesondere deswegen wichtig, da die regionalen Steuerberaterkammern seit der Novellierung des GwG die Aufsicht über die Einhaltung der hieraus folgenden Pflichten bei ihren Kammermitgliedern führen. Die Steuerberaterkammern sind daher gehalten, bei ihren Mitgliedern verdachtsunabhängige Kontrollen zur Einhaltung der Pflichten nach dem Gesetz durchzuführen. Dies wird in der Regel mittels standardisierter Fragebögen erfolgen. Den hierzu eingesetzten Fragebogen finden Sie hier gleichfalls veröffentlicht.
1. Merkblatt Pflichten für Steuerberater nach dem GWG
2. Auslegungs- und Anwendungshinweise der SBK Sachsen
a) Auslegungs- und Anwendungshinweise der SBK Sachsen (Stand 12.10.2021)
b) Auslegungs- und Anwendungshinweise der SBK Sachsen ab 01.08.2022
3. Hinweise der BStBK zur strafrechtlichen Relevanz
4. Anordnungen der SBK Sachsen:
a) GwG: Anordnung Interne Sicherungsmaßnahmen ab 01.08.2022
b) GwG: Anordnung wegen Bestellung Geldwäschebeauftragter ab 01.08.2022
c) GWG: Anordnung Interne Sicherungsmaßnahmen
d) GWG: Anordnung wegen Bestellung Geldwäschebeauftragter
5. Fragebogen zur Überprüfung Pflichten nach GwG durch SBK
6. Arbeitshilfen und Informationen zur Erstellung der Risikoanalyse
a) Excel-Tool Risikoanalyse (xls)
b) Ausfüllanleitung Excel-Tool Risikoanalyse (pdf)
c) Beispiel Risikoanalyse mit Risikobewertung (xls)
d) Beispiel für vereinfachte Risikoanalyse (pdf)
e) Arbeitshilfe Risikoanalyse erweitert (pdf)
7. Praxishilfen angesichts der Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Mandanten
a) Erhebungsbogen Identifizierung jur. Person nach GWG (word)
Erhebungsbogen Identifizierung jur. Person nach GWG (pdf)
b) Erhebungsbogen Identifizierung nat. Person nach GWG (word)
Erhebungsbogen Identifizierung nat. Person nach GWG (pdf)
c) Erhebungsbogen verstärkte Sorgfaltspflichten nach GWG (word)
Erhebungsbogen verstärkte Sorgfaltspflichten nach GWG (pdf)
d) Musterdokumentation Aufzeichnungspflichten nach GWG (pdf)
e) Merkblatt Identifizierung PEP nach GWG
FIU-Typologiepapier

Das aktuelle Typologiepapier der Financial Intelligence Unit (FIU) liegt vor. Darin enthalten sind besondere Anhaltspunkte für Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG (insbesondere Steuerberater) und die in § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes genannten Vereine. Im Mitglieder-Bereich steht das Typologiepapier als Download-Dokument zur Verfügung.
Es wird an dieser Stellen nochmals darauf hingewiesen, dass für die elektronische Übermittlung nach dem Geldwäschegesetz (GWG) zu meldenden Sachverhalte das Meldeportal "goAML Web" genutzt werden soll. Zur Portalnutzung ist eine vorherige Registrierung unabdingbar (siehe Meldung vom 07.11.2022).
Online-Seminar „Geldwäscheprävention in der Steuerkanzlei“: Sommer 2022
Im Mitgliederbereich der Kammerhomepage steht Ihnen ein aktuelles Online-Seminar der DWS Steuerberater Medien GmbH kostenfrei zur Verfügung. Unter der Überschrift "Geldwäscheprävention in der Steuerberaterkanzlei" befasst sich die Referentin Annamaria Scaraggi-Kreitmayer mit den für Steuerberaterinnen und Steuerberater geltenden Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz. Die im Sommer 2022 aktualisierten Inhalte sollen Hilfestellung für die Praxis geben
Neben den durch die GwG-Novelle 2017 eingetretenen Änderungen berücksichtigt das Seminar die in der Folgezeit eingetretenen Gesetzesänderungen. Hierzu gehören auch die für Steuerberaterinnen und Steuerberater bedeutsamen Verschärfungen im Zusammenhang mit der Verdachtsmeldepflicht und Regelungen der GwGMeldV-Immobilien.
Mitarbeiterschulung – Geldwäsche in der Steuerkanzlei nach GwG
Die DWS Steuerberater Medien GmbH bietet eine Mitarbeiterschulung zum Thema „Geldwäsche in der Steuerkanzlei nach GwG“ online an. Diese richtet sich primär an Mitarbeiter, die schwerpunktmäßig mit steuerrechtlichen oder buchhalterischen Aufgaben betraut sind. Behandelt werden die wesentlichen Grundlagen aus dem Geldwäschegesetzes sowie die elementaren Geldwäsche-Indikatoren, die durch das neue Geldwäschegesetz von 2020 beherrscht werden sollten.
Sanktionen gegen Russland
Die Financial Intelligence Unit (FIU) weist darauf hin, dass Sanktionen der Europäischen Union, u.a.
- gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (Verordnung (EU) Nr. 208/2014)
- angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014)
- als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (Verordnung (EU) Nr. 692/2014)
- angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
- als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (Verordnung (EU) 2022/263),
in Kraft getreten sind bzw. demnächst in Kraft treten werden.
In Anbetracht dieser besonderen Sanktionslage bittet die FIU, die sich entwickelnde Rechtslage sorgfältig zu verfolgen und die daraus folgenden Vorgaben entsprechend zu beachten. Im Rahmen von Meldungen, die in diesem Zusammenhang wegen eines Verdachts von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung abgegeben werden, bittet die FIU dringend darum, bei der Darstellung des Sachverhalts den einschlägigen Sanktionstatbestand zu benennen und folgenden Indikator zu verwenden:
- B2305 - Transaktion in / aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat / haben
Aktualisierte FATF-Liste der Hochrisikoländer (Stand 21. Oktober 2022)
Die Financial Action Task Force (FATF) hat am 21. Oktober 2022 die Liste der Staaten, die unter verstärkter Überwachung (sog. graue Liste) und die Liste mit Ländern und Gebieten mit hohem Risiko, für die ein Aufruf zum Handeln vorliegt (sog. schwarze Liste) aktualisiert.
Die FATF-Liste steht unseren Mitgliedern zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein und aktualisieren anschließend diese Seite.
Transparenzregister – Fragen und Antworten
Das Bundesverwaltungsamt hat mit Stand vom 1. August 2021 eine aktualisierte FAQ-Liste zum Transparenzregister veröffentlicht. Die FAQ-Liste ist unter dem folgenden Link direkt auf der Homepage des Bundesverwaltungsamts abrufbar:
Leitfaden der FATF zum risikobasierten Ansatz
Die FATF hat am 26. Juni 2019 den Leitfaden „Guidance for a Risk-based Approach for the Accounting Profession“ veröffentlicht. Der Leitfaden richtet sich zwar unmittelbar nur an den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer („Accounting Profession“). Da der Leitfaden jedoch feststellt, dass auch Buchführungs- und Steuerberatungsleistungen zum Berufs- und Tätigkeitsbild von Wirtschaftsprüfern gehören, sind die Ausführungen auch für Steuerberater von Interesse.
Der Leitfaden beschreibt u. a. spezifische Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Wirtschaftsprüfer und nennt Beispiele für Risikofaktoren. Auch enthält der Leitfaden Erläuterungen zur Umsetzung der Pflicht zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten und bietet Beispiele für normale, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten. Ein eigenes Kapitel widmet sich zudem dem risikobasierten Ansatz bei der Führung der Aufsicht durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die supranationale Risikobewertung der EU-Kommission ins Deutsche übersetzen lassen, soweit es um die für den Nichtfinanzsektor relevanten Informationen geht:
Erste Nationale Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Ergebnisse der ersten Nationalen Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (NRA) veröffentlicht, welche sich neben anderen Berufsträgern auf den steuerberatenden Berufsstand beziehen. Laut BMF müssen die Ergebnisse der Nationalen Risikoanalyse zukünftig von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 Geldwäschegesetz beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden.
Besonderes Augenmerk sollte im Rahmen der zukünftigen Tätigkeit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern auf das Risiko des Einsatzes von „Strohmann-Konstruktionen“ gelegt werden, insbesondere im Immobilienbereich. Auf diesen Bereich gehen die Seiten 110 und 111 der Nationalen Risikoanalyse ein, welche Ihnen im Folgenden zur Verfügung steht:
Sektorspezifische Risikoanalyse 2020 - Risikobewertung möglicher spezifischer Anfälligkeiten juristischer Personen und sonstiger Rechtsgestaltungen für den Missbrauch zu Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungszwecken in Deutschland
Berichte der FIU
Die Berichte der Financial Intelligence Unit (FIU) geben einen Überblick über ihre Arbeit zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unter dem Dach der Generalzolldirektion (GZD). Konkret geht es darin um die Entwicklung der Verdachtsmeldungen, Risikoschwerpunkte, Zusammenarbeit mit nationalen wie internationalen Akteuren und Behörden sowie Arbeitsweise und Anpassung der FIU.
Rechtsverordnung zu Meldepflichten im Immobilienbereich
Seit dem 1. Oktober 2020 gilt die vom Bundesministerium der Finanzen erlassene die "Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien)". Sie bestimmt Sachverhalte, bei denen der Verordnungsgeber bei typisierender Betrachtung von dem Bestehen eines Geldwäscheverdachtsfalls ausgeht und daher eine Verdachtsmeldepflicht ausgelöst wird. Diese typisierten Sachverhalte sind nach der Erfahrung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und den Erkenntnissen aus der nationalen Risikoanalyse besonders geldwäscherelevant.