Service
Netzwerk Steuerberatung im Handwerk
Handwerksunternehmen besser zu beraten, das ist das Ziel des "Netzwerks Steuerberatung im Handwerk". Seit Anfang Mai 2012 ist es auch im Regierungsbezirk Leipzig aktiv. Der Freistaat ist nach Norddeutschland, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern die fünfte Region in Deutschland, die eine solche Plattform bietet. Steuerberater können sich nun schnell und umfassend über steuerliche Trends und aktuelle Änderungen im Handwerk informieren, um so einen Mehrwert für ihre Mandanten zu erzielen. Um dies zu gewährleisten, werden Stammtische und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Einmal im Jahr tagt das Bundesnetzwerk. Für Mitglieder des Netzwerks ist die Teilnahme an der Tagung kostenlos. Der Jahresbeitrag liegt bei 50 Euro. Unterstützt wird das Netzwerk von der Handwerkskammer Leipzig und der Steuerberaterkammer Sachsen. Steuerberater, die Mitglied werden möchten, wenden sich an Christian Likos.
Der Kammer-Newsletter
Unser Kammer-Newsletter ist nur für Mitglieder und wird max. 6x im Jahr per E-Mail verschickt.
Für Abonnenten bietet er folgende Vorteile:
- Informationen für Ihre Berufsausübung
- Neues zur Aus- und Fortbildung
- wichtige Termine im Überblick
- kein Spam jederzeit abbestellbar
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Für die Anmeldung zum Kammer-Newsletter benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer.
Berufsregister und Kammerbeitrag
Einzugsermächtigung
Hier finden Sie das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats.
Bitte senden Sie uns das von Ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular unbedingt im Original zu. Eine Übersendung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend.
Ermäßigung des Kopfbeitrags
Gemäß § 3 der Beitragsordnung der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen kann der Kopfbeitrag für ein Geschäftsjahr ermäßigt werden. Ermäßigungen gemäß § 3 Abs. 1 werden bei der Ausfertigung des Beitragsbescheids des jeweiligen Geschäftsjahrs bereits berücksichtigt. Ermäßigungen gemäß § 3 Abs. 2 und 4 können Sie mit nebenstehendem Vordruck beantragen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des jeweiligen Beitragsbescheids unter Verwendung dieses Vordrucks bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen zu stellen ist.
Über die Entscheidung zu Ihrem Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Kammermitgliedsausweis
Ihr Kammermitgliedsausweis verfügt über ein elektronisches Zertifikat, welches aus Sicherheitsgründen zeitlich begrenzt ist (in der Regel 5 Jahre). Sollten Sie den Kammermitgliedsausweis verwenden und dieses elektronische Zertifikat ablaufen, benötigen Sie entweder eine Ersatzkarte (Gebühren in Höhe von 35,00 Euro würden anfallen) oder Sie können das elektronische Zertifikat auf Ihrem Kammermitgliedsausweis in der Regel einmalig elektronisch um weitere 5 Jahre verlängern (gebührenfrei). Sie können prüfen, ob das elektronische Zertifikat Ihres Kammermitgliedsausweises elektronisch verlängerbar ist. Hierfür benötigen Sie das Sicherheitspaket compact der DATEV e. G. in der jeweils aktuellsten Version. Darüber hinaus wird Ihnen ca. 40 Tage vor Ablauf des elektronischen Zertifikats eine Mitteilung über das Sicherheitspaket compact angezeigt, dass das Zertifikat abläuft und ggf. verlängerbar ist. Wenn Sie Ihren Kammermitgliedsausweis auch für den Login bei ELSTER verwenden, erhalten Sie eine entsprechende Information über den Ablauf des Zertifikats auch von dort.
Die Verlängerung des Zertifikats nehmen Sie über das Sicherheitspaket compact (siehe oben) vor, welches bei Ihnen installiert sein müsste, sonst könnten Sie die Karte nicht nutzen.
Eine Anleitung zur Zertifikatsverlängerung finden Sie hier: 1070476 - SmartCard / DATEV mIDentity / Kammermitgliedsausweis: Gültigkeit verlängern (Laufzeitverlängerung) - DATEV Wissensplattform Dokument
Unbedingt zu beachten ist Punkt 2.2. der Anleitung, wenn Sie die Karte für den ELSTER Login benutzen!
Sie müssen vor der Laufzeitverlängerung neue Aktivierungsdaten bei ELSTER anfordern und nach der Laufzeitverlängerung vor dem Login bei ELSTER dort einen Zertifikatswechsel durchführen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:
ELSTER - Wechsel der Signaturkarte
Für verlinkte Informationen Dritter übernimmt die Steuerberaterkammer keinerlei Haftung.
Sollten Sie eine Ersatzkarte benötigen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an berufsregister@sbk-sachsen.de. Eine Ersatzkarte benötigen Sie in allen Fällen, in denen eine Änderung Ihres Namens stattgefunden hat bzw. eine elektronische Verlängerung des Zertifikats nicht möglich ist, da bspw. das Zertifikat bereits einmal verlängert wurde.
Das elektronische Zertifikat enthält auch die von Ihnen bei der Ausstellung des Kammermitgliedsausweises gewünschte E-Mail-Adresse. Sollte sich nur die E-Mail-Adresse geändert haben, können Sie uns dies bis spätestens 2 Monate vor Ablauf des elektronischen Zertifikats ebenfalls per E-Mail an berufsregister@sbk-sachsen.de mitteilen. Die neue E-Mail-Adresse wird dann bei der Verlängerung des elektronischen Zertifikats berücksichtigt.
Signet Mitglied der Steuerberaterkammer
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