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Neues aus Berlin

Aktuelle Mitteilung zum Kirchensteuerabzug ab dem 1. Januar 2015

Um die Kirchensteuer auf Kapitalerträge für Gesellschafter von Kapitalgesellschaften ab dem 1. Januar 2015 korrekt abführen zu können, ist die Kenntnis des sog. Kirchensteuerabzugsmerkmals (KiStAM) erforderlich, das aus einem sechsstelligen Zahlenschlüssel besteht. Für jeden dieser Zahlenschlüssel ist in der Kapitalertragsteuer-Anmeldung 2015 ein Formularfeld vorgesehen, damit die Kirchensteuer gläubigerscharf abgeführt werden kann.
Die KiStAM des Kirchensteuerpflichtigen ist gem. § 51a Abs. 2c EStG elektronisch im Rahmen einer Regelabfrage zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober eines Jahres mit Geltung für das Folgejahr oder auch im Rahmen einer Anlassabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzufragen. Für die elektronische Abfrage sind eine Registrierung beim BZSt und eine Zulassung zum Verfahren durchzuführen.
Um den Kapitalgesellschaften die Registrierung zu erleichtern, hat das BZSt unterwww.bzst.de/DE/Steuern_National/Kirchensteuer/Formulare_und_Links/Anleitung_Registrierung_Zulassung.html?nn=21904 eine bebilderte Anleitung für Registrierung und Zulassung bereitgestellt. Für die Registrierung und Zulassung ist nach Informationen aus dem BZSt derzeit mit einer Bearbeitungszeit von vier bis fünf Werktagen nach Eingang eines Antrags zu rechnen.
Detaillierte Informationen finden sich auch in den Kommunikationshandbüchern Teil I und II des BZSt. In der aktualisierten Fassung des Kommunikationshandbuchs Teil I, Registrierung und Zulassung, Datenübermittlung, mit Stand vom 13. August 2014 ist als Anlage auf den Seiten 59 bis 61 das Religionsschlüsselverzeichnis abgedruckt (www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kirchensteuer/Formulare_und_Links/KISTA_KommHandB_Teil_1.html?nn=456266).