Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA führt derzeit eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf für technische Regulierungsstandards (RTS) zur Bewertung des Risikoprofils von Verpflichteten des Nichtfinanzsektors durch. Die Konsultation richtet sich auch an Steuerberater und Steuerbevollmächtigte und läuft bis zum 27. September 2026.
Der RTS soll künftig die Methodik vorgeben, nach der die Steuerberaterkammern das Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko ihrer Mitglieder bewerten und einer Risikoklasse zuordnen. Hierzu sollen in regelmäßigen Abständen verschiedene Daten bei den Berufsangehörigen erhoben werden.
Aus Sicht der Steuerberaterkammern bestehen insbesondere Bedenken hinsichtlich
- des erheblichen Umfangs der vorgesehenen Datenerhebung,
- teilweise für Steuerberater nicht einschlägiger Datenpunkte,
- zu niedriger Schwellenwerte für eine vereinfachte Bewertung kleiner Kanzleien,
- des damit verbundenen zusätzlichen Bürokratie- und Verwaltungsaufwands sowie
- der vorgesehenen kurzen Bewertungsintervalle.
Als Berufsangehörige können Sie sich unmittelbar an der Konsultation beteiligen. Alternativ können Sie Ihre Hinweise und Anregungen an die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen (gwg@sbk-sachsen.de) oder direkt an die Bundessteuerberaterkammer (berufsrecht@bstbk.de) senden. Die Fragebögen der AMLA stehen auch in deutscher Sprache zur Verfügung: https://www.amla.europa.eu/policy/public-consultations/consultation-draft-rts-assessment-inherent-and-residual-risk-profile-obliged-entities-non-financial_en
Die Steuerberaterkammern sowie die Bundessteuerberaterkammer werden sich an der Konsultation sowie der öffentlichen Anhörung beteiligen.
