Anlässlich des jüngst vorgelegten Referentenentwurfs zum Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz (9. StBÄndG), beschlossen die Delegierten unserer 112. Bundeskammerversammlung einstimmig die Resolution „Rechtsstaatliche Unabhängigkeit sichern – Umgehung des Fremdbesitzverbots beenden“.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) fordert hierin die Bundesregierung auf, die Umgehung des Fremdbesitzverbots durch ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im 9. StBÄndG klar und rechtssicher auszuschließen. Es gilt die Unabhängigkeit, den Mandantenschutz und die Funktionsfähigkeit der Steuerrechtspflege zu sichern.
Der Wortlaut der Resolution der 112. Bundeskammerversammlung:
„An die Bundesregierung
Die Bundeskammerversammlung der BStBK fordert die Bundesregierung auf, im Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz (9. StBÄndG) die Umgehung des Fremdbesitzverbots durch ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eindeutig und rechtssicher auszuschließen.
Steuerberaterinnen und Steuerberater sind Organ der Steuerrechtspflege, wie auch die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Organ der Rechtspflege sind. Der Berufsstand steht für Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit. Er hat schon immer gezeigt, dass auf ihn auch in schweren Krisen (wie in der Corona-Pandemie) Verlass ist. Zudem ist er eine wichtige Stütze für den Mittelstand – das Rückgrat der deutschen Wirtschaft.
Doch all dies ist durch die Reform des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften im Jahr 2022 gefährdet. Denn weil in einigen Ländern Finanzinvestoren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erwerben können, wollen sie auch über solche Strukturen mittelbar Einfluss auf deutsche steuerberatende Berufsausübungs- bzw. Steuerberatungsgesellschaften nehmen.
Das steht im Gegensatz zur berufsrechtlichen Grundentscheidung des Gesetzgebers aus dem Jahr 2022, das Fremdbesitzverbot zu erhalten, und birgt erhebliche Risiken für Unabhängigkeit, Verbraucher- und Mandantenschutz sowie die Funktionsfähigkeit der Steuerrechtspflege.
Berlin, 23. September 2025“
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