Die Finanzverwaltung informiert darüber, dass die Digitalisierung eingehender steuerlicher Papierdokumente – das Scanverfahren – in Sachsen ab 1. Oktober 2025 ausgeweitet wird. Neben den Steuerformularen werden auch alle weiteren in Papierform eingehenden Dokumente digitalisiert und den Sachbearbeitenden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Hierzu zählen unter anderem Anträge auf Änderungen, Fristverlängerungen, Stundungen und Erlasse, Steuerklassenwechsel, Einsprüche sowie Kontrollmitteilungen. Ausgenommen bleiben Unterlagen, die für eine Digitalisierung ungeeignet sind.
Die Digitalisierung erfolgt zentral in der Scanstelle des Finanzamts Pirna. Durch den Transport der Papierunterlagen entsteht ein Zeitverzug von etwa drei Werktagen bis zur Bearbeitungsverfügbarkeit. Dieser wirkt sich jedoch nicht nachteilig auf etwaige Fristen aus.
Dieser Zeitversatz kann trotzdem in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung oder Stundung, zu vermeidbarem Mehraufwand führen, wenn diese Schreiben erst kurz vor Fälligkeit eingehen. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen vorrangig die elektronischen Kommunikations- und Übermittlungswege, beispielsweise über www.elster.de zu nutzen.
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