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Meldungen

Bearbeitung und Bereitstellung von E-Bilanz-Datensätzen

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Wie das Landesamt für Steuern und Finanzen informiert, können ab 1. Juni 2026 durch die sächsischen Finanzämter korrigierte E-Bilanz-Datensätze zum Datenabruf bereitgestellt werden. Damit wird die medienbruchfreie Kommunikation zwischen Unternehmen, Steuerberatern und Finanzämtern hinsichtlich der E-Bilanz erweitert.

Medienbruchfreie Kommunikation erweitert

Für die Bereitstellung zum Datenabruf kommt das gleiche Verfahren wie für die Bekanntgabe elektronischer Bescheide zum Einsatz (DIVA Stufe 2). Liegt dem Finanzamt eine Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe vor, gilt diese grundsätzlich auch für die Bereitstellung korrigierter E-Bilanz-Datensätze. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich. Die korrigierten E-Bilanz-Datensätze werden ausschließlich zum Datenabruf bereitgestellt.

Die Einwilligung zur Teilnahme an dem Verfahren DIVA Stufe 2 ist zwingende Voraussetzung für die Datenbereitstellung durch die Finanzverwaltung. Zudem ist die Bereitstellung des korrigierten Datensatzes nur möglich, wenn es sich bei der übermittelten E-Bilanz um einen „Jahresabschluss“, eine „Umwandlungsbilanz, zugleich Jahresabschluss“, eine „Liquidationsschlussbilanz“ oder eine „Aufgabebilanz“ handelt. Andere Bilanzarten, wie zum Beispiel „Eröffnungsbilanzen“, sind vorerst nicht für eine Datenbereitstellung seitens der Finanzverwaltung vorgesehen.

Der korrigierte E-Bilanz-Datensatz wird als „sonstiges Schreiben“ bereitgestellt, insoweit liegt kein Verwaltungsakt vor. Hierzu wird eine Benachrichtigungs-E-Mail mit dem Hinweis versandt, dass ein sonstiges Schreiben zum Abruf bereitsteht. Einen Hinweis auf eine E-Bilanz enthält die E-Mail nicht. Der Datenabruf beinhaltet zwei Dateien:

  • ein Begleitschreiben im pdf-Format
  • den korrigierten E-Bilanz-Datensatz im XBRL-Format

Das Begleitschreiben enthält u. a. Angaben zum Steuerpflichtigen, zum Bilanzstichtag sowie das Datum, an dem die E-Bilanz an die Finanzverwaltung übersandt wurde. Die Bereitstellung korrigierter E-Bilanz-Datensätze im XBRL-Format ermöglicht das Einlesen in die IT-Systeme der Steuerkanzleien. Dabei entsprechen die bereitgestellten Daten in ihrem Detaillierungsgrad grundsätzlich den an die Finanzverwaltung übermittelten Datensätzen. Eine Bereitstellung im pdf-Format ist nicht möglich. Sollte es beim Einlesen der bereitgestellten Daten zu Problemen kommen, wird eine Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Softwareanbieter empfohlen.

Im bereitgestellten E-Bilanz-Datensatz sind die korrigierten Werte enthalten, eine Übermittlung der Deltawerte oder eine Kennzeichnung der durchgeführten Korrekturen erfolgt vorerst nicht. Die Abweichungen von den erklärten Werten in der E-Bilanz werden von den Finanzämtern wie bisher in den jeweiligen Bescheiden erläutert.

Neben den allgemeinen Angaben sind (maximal) die Positionen und Werte der folgenden Berichtsteile enthalten:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Ergebnisverwendung
  • Betriebsvermögensvergleich
  • Kapitalkontenentwicklung (bei Personengesellschaften)
  • steuerliche Gewinnermittlung (außerbilanzielle Korrekturen)
  • steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren

Andere Berichtsteile, wie zum Beispiel der Anlagenspiegel oder die Kontennachweise, sind nicht Bestandteil des bereitgestellten E-Bilanz-Datensatzes.

Die Bereitstellung zum Datenabruf ist derzeit auf die vom Innendienst korrigierten E-Bilanz-Datensätze beschränkt. Sobald auch die Übermittlung der vom Außendienst korrigierten E-Bilanz-Datensätze möglich ist, wird darüber gesondert informiert.

 

Bildquelle: www.freepik.com