Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesamt für Justiz (BfJ) die Eingabe zum Verzicht auf Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen abgegeben.
Gefordert wird darin, auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2024 bis Ende April 2026 zu verzichten.
