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Meldungen

Bundessteuerberaterkammer fordert Entlastung der Steuerberater bei der Abrechnung von Corona-Hilfen

Offener Brief an das Bundeswirtschaftsministerium enthält umfassenden Forderungskatalog

Die Corona-Pandemie offenbart die enorme Bedeutung von Steuerberatern für die deutsche Wirtschaft – und sorgt für einen enormen Anstieg ihrer Arbeitsbelastung. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Schlussabrechnungen sämtlicher Corona-Hilfsprogramme bis Ende Juni 2022 erfolgen sollen. Fast zeitgleich ist das Fristende zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 angesetzt, während kurze Zeit später die Feststellungserklärung der novellierten Grundsteuer für über 36 Millionen Immobilieneinheiten fällig wird.

Bundessteuerberaterkammer fordert Unterstützung durch den Gesetzgeber

Zur dringend notwendigen Entlastung der Steuerberater hat die Bundessteuerberaterkammer einen offenen Brief an das Bundeswirtschaftsministerium verfasst. Das Schreiben umfasst einen Forderungskatalog mit zahlreichen Maßnahmen zur Unterstützung des Steuerberaterwesens.
Im Detail wünscht sich die Bundessteuerberaterkammer vom Bundeswirtschaftsministerium eine klare und frühzeitige Information hinsichtlich der Fristen, der Haftungen sowie der inhaltlichen Ausgestaltung der Schlussabrechnungen. Nur so könne Planungs- und Rechtssicherheit für die Kanzleien hergestellt werden. Ferner fordert die Kammer die Vereinheitlichung und Verlängerung der Schlussabrechnungszeiträume der Corona-Hilfen bis zum 31. Dezember 2022. Zudem sollen die Abrechnungen von Anfang an einfach, unbürokratisch und rechtssicher gestaltet werden. Konkret soll der Gesetzgeber dafür sorgen, eine stabile und fehlerfreie IT-Infrastruktur bereitzustellen. Die Kammer fordert weiterhin, auf Haftungsrisiken und Regressionsansprüche zu verzichten, sollten einzelne Anträge fehlerhaft oder ungültig eingereicht worden sein.

Belastung der Steuerberater gefährdet Erfolg der Corona-Hilfen

Seit Beginn der Corona-Pandemie unterstützen Steuerberater in Not geratene Unternehmen und ermöglichen es ihnen, an den zahlreichen Hilfsangeboten der Bundesregierung, wie Soforthilfen, Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld, teilzunehmen. Kanzleien müssen hierbei nicht nur komplexe Vergleichsrechnungen aufstellen, sondern als Compliance-Instanz auch dafür sorgen, die Qualität der Anträge zu wahren und sie vor Missbrauch zu schützen. Mit den Forderungen möchte die Bundessteuerberaterkammer an das Bundeswirtschaftsministerium appellieren und für eine Entlastung der Steuerberater sorgen. Nur so könne der Erfolg der Corona-Hilfsprogramme gewährleistet werden.
Den kompletten Forderungskatalog finden Sie auf der www.bstbk.de/downloads/bstbk/presse-und-kommunikation/stellungnahmen/BStBK_2021-031_2021-09-29_Eingabe_BMWi_Dringend-benoetigte-Massnahmen-zur-Unterstuetzung-der-StB.pdf.