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Meldungen

Bundessteuerberaterkammer fordert Fristverlängerung zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2020

Gleichzeitiger Verzicht auf Sanktionierungen bei Offenlegung von Jahresabschlüssen 2020

Die Bundessteuerberaterkammer hat mit einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium eine Verlängerung der Abgabefrist für die Jahressteuererklärung 2020 um drei Monate bis Ende August 2022 gefordert. Gleichzeitig appelliert die Kammer für einen Verzicht auf Ordnungsgeldverfahren für die für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022.
Hintergrund der Forderungen ist die stark gestiegene Arbeitsbelastung im Steuerberaterwesen aufgrund der Corona-Pandemie. Die Betreuung von Mandanten bei der Beantragung von Überbrückungs- und Neustarthilfen sowie die anstehende Schlussabrechnung der Corona-Hilfen bringen zahlreiche Steuerberater und ihre Mitarbeiter an die Grenzen der Belastbarkeit. Die Kapazitäten für die laufenden originäre Tätigkeiten in den Kanzleien sind dadurch erheblich eingeschränkt.