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Digitaler Finanzbericht am 1. April 2018 gestartet

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Am 1. April 2018 startete der „Digitale Finanzbericht“ (DiFin) in Deutschland als bundesweiter Standard für die elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen der Unternehmen an die am Verfahren teilnehmenden Banken und Sparkassen.

Am 1. April 2018 startete der „Digitale Finanzbericht“ (DiFin) in Deutschland als bundesweiter Standard für die elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen der Unternehmen an die am Verfahren teilnehmenden Banken und Sparkassen.
Die Kreditinstitute hatten das Verfahren initiiert und in den letzten Monaten mit den Prozessbeteiligten getestet. Jahresabschlüsse können nun an die teilnehmenden Banken und Sparkassen mit dem digitalen Verfahren übertragen werden, wodurch Medienbrüche vermieden werden. Eine Übermittlung der Jahresabschlüsse in gedruckter Form an die Finanzinstitute wird damit entbehrlich: Die Daten werden im XBRL-Format übertragen. Hieraus resultieren Zeit- und Kostenersparnisse sowohl für die teilnehmenden Unternehmen und ihre Steuerberater als auch für die teilnehmenden Finanzinstitute.
Der Digitale Finanzbericht nutzt die gleiche technische Infrastruktur wie das Finanzamt für die „E-Bilanz“. Übertragen werden die Abschlussdaten mit einer Technologie, die den derzeit aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht und die gesetzlichen Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit einhält.
Die Bundessteuerberaterkammer hat zusammen mit dem DStV und dem IDW sowie den Finanzinstituten eine Haftungsklarstellungserklärung der Banken und Sparkassen gegenüber den am DiFin-Prozess beteiligten Steuerberatern erarbeitet. Damit wurde erreicht, dass der Steuerberater bei einer Teilnahme am DiFin-Verfahren keine Nachteile gegenüber der bisherigen Übermittlung der Jahresabschlüsse in Papierform befürchten muss.
Das Verfahren soll um einen Rückkanal weiterentwickelt werden, um zukünftig auch Daten der Kreditinstitute digital zu erhalten. Dabei geht es zunächst um Zins- und Tilgungspläne.
Weiterführende Informationen sowie Mustervordrucke der rechtlichen Erklärungen und eine Übersicht der am Verfahren teilnehmenden Kreditinstitute und IT-Dienstleister/Softwareanbieter sind unter www.digitaler-finanzbericht.de zu finden.