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EC-Karten-Umsätze im Kassenbuch?

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Gehören EC-Karten-Umsätze ins Kassenbuch? Oder dürfen dort nur Barbewegungen erfasst werden? Das BMF hat hierzu eine Klarstellung getroffen.

In letzter Zeit war es in der Praxis umstritten, ob Zahlungen mit Geld- oder Kreditkarten im Kassenbuch auftauchen dürfen. Das Bundesministerium für Finanzen (BAMF) hatte ausgeführt, dass in der Regel bare und unbare Geschäftsvorfälle getrennt zu verbuchen seien. Zudem seien im Kassenbuch nur Bareinnahmen und Barausgaben zu erfassen.
Nach Auffassung der Bundessteuerberaterkammer ist es aber absolut unverhältnismäßig, dass die bisherige Erfassungs- und Buchungspraxis von der Finanzverwaltung abgelehnt wird. In der Mehrzahl der Fälle der EDV-Kassensysteme ist das Geld- oder Kreditkartengerät mit dem Kassensystem verbunden. Die unbaren Umsätze und die Barumsätze werden vollständig in der Registrierkasse erfasst. Mögliche Lösungen wären sehr umständlich und würden den Buchungsaufwand immens steigern.
Die Bundessteuerberaterkammer hatte zur Klärung dieses Themas im April 2018 eine Stellungnahme an das BAMF versendet. Erfreulicherweise hat die Finanzverwaltung nun eine Klarstellung getroffen, die der Praxis entgegenkommt. Zwar sei die zeitweise Erfassung von EC-Kartenumsätzen im Kassenbuch ein formeller Mangel, der jedoch bei Gewichtung weiterer formeller Mängel regelmäßig außer Betracht bleibe. Voraussetzung sei, dass der Zahlungsweg ausreichend dokumentiert werde und die Nachprüfbarkeit des tatsächlichen Kassenbestands jederzeit bestehe.