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Meldungen

Elektronische Kommunikationsmöglichkeiten der Finanzämter

Die sächsische Steuerverwaltung baut die elektronische Kommunikation der Finanzämter aus. Bisher konnten lediglich Einkommensteuer-, Gewerbesteuermessbescheide und Verwaltungsakte im Rahmen von Stundungssachverhalten elektronisch über ELSTER übermittelt werden. Bald können auch personell gefertigte Verwaltungsakte und Schreiben elektronisch bekannt gegeben werden.

Dazu kommen ab Mitte August beginnend in den Finanzämtern Löbau, Plauen und Dresden-Süd neue Softwareprogramme zum Einsatz. Die übrigen Finanzämter erhalten die Möglichkeit der elektronischen Bekanntgabe einheitlich ab 30. September 2025.

Voraussetzung für die elektronische Bekanntgabe ist wie bisher eine entsprechende elektronische Vollmacht mit Zustimmung für dieses Vorgehen. Die Bereitstellung erfolgt auf dem bekannten Weg über die ELSTER-Infrastruktur zum Abruf.

Der Inhalt der elektronischen Bekanntgabe geht grundsätzlich aus dem Dateinamen hervor. Gesteuert wird dieser Service durch die im Finanzamt genutzten Office-Vorlagen. Zudem können die Finanzämter eine allgemeine Office-Vorlage nutzen, welche in der Darstellung mit „Sonstiger Bescheid/VA“ (Langbezeichnung des Dokuments) bzw. „SonstBVA“ (Kurzbezeichnung des Dokuments; Verwendung im Betreff der Benachrichtigungs-E-Mail) angezeigt wird; in dieser Konstellation ist der Inhalt aus dem Dateinamen nicht ableitbar. Die Finanzämter werden anfangs gegebenenfalls diese Vorlage vermehrt nutzen, da sämtliche Vorlagen für die elektronische Bekanntgabe technisch zu überarbeiten und zu ertüchtigen sind und dies nur sukzessiv erfolgen kann.

Bildquelle: @kjpargeter www.freepik.com