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Meldungen

Ende der Antragsfrist für Überbrückungshilfe III am 31. Oktober 2021

Letzte Chance zum Wechsel des Beihilferegimes

Am 31. Oktober 2021 endet die Frist für Erst- und Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III. Auch ein Wechsel des Beihilferegimes muss bis zu dieser Frist beantragt sein, eine nachträgliche Änderung ist dem Vernehmen nach nicht möglich.
Für den Wechsel des Beihilferegimes muss laut Beihilfe-FAQ III. 5a ein entsprechender Änderungsantrag gestellt werden. In ihrer Erinnerungsmail vom 15. Oktober 2021 weist die Bewilligungsstelle im Kleingedruckten darauf hin, dass ein Wechsel im Rahmen der Schlussabrechnung nicht mehr möglich sei. Dies ist aus den FAQ nicht ohne Weiteres ersichtlich.
Die Bundessteuerberaterkammer setzt sich beim BMWi weiter für eine uneingeschränkte Wechselmöglichkeit zwischen den Beihilferegimen im Rahmen der Schlussabrechnung ein. Dies soll aber auch nach derzeitigem Stand nicht für die Überbrückungshilfe III und III Plus gelten. Daher hat die Bundessteuerberaterkammer eine Fristverlängerung für entsprechende Anträge bis zum 30. November 2021 angeregt.