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Erste Nationale Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche

BMF Bildarchiv
BMF Bildarchiv 2005. Foto: Ilja C. Hendel, mail@iljahendel.com *** Local Caption ***

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Ergebnisse der ersten Nationalen Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (NRA) veröffentlicht, welche sich neben anderen Berufsträgern auf den steuerberatenden Berufsstand beziehen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Ergebnisse der ersten Nationalen Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (NRA) veröffentlicht, welche sich neben anderen Berufsträgern auf den steuerberatenden Berufsstand beziehen.
In der Analyse wird das Geldwäscherisiko für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als mittel eingestuft. Für Rechtsanwälte und Notare soll sogar ein hohes Geldwäscherisiko bestehen. Bei den genannten Berufen bestehe ein besonderes Geldwäscherisiko im Zusammenhang mit Treuhand- und Anderkonten, insbesondere im Zusammenspiel mit Barzahlungen. Das Terrorismusfinanzierungsrisiko wird für die vier Berufsgruppen dagegen als mittel bis niedrig eingestuft.
Laut der Analyse erhalten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Rahmen ihrer Tätigkeit gezielte Einblicke in die Strukturen und Finanzen von Unternehmen, wobei sie sich ein deutliches Bild über die Herkunft der Einnahmen sowie den wirtschaftlich Berechtigten machen können. Unternehmensinterne Auffälligkeiten könnten so am ehesten von diesen Verpflichteten erkannt werden. Besonderes Augenmerk sollte im Rahmen der zukünftigen Tätigkeit auf das Risiko des Einsatzes von „Strohmann-Konstruktionen“ gelegt werden, insbesondere im Immobilienbereich. Auf diesen Bereich gehen die Seiten 110 und 111 der Nationalen Risikoanalyse ein.
Die NRA liefert der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den Verpflichteten, also insbesondere den von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen, wichtige Hinweise zu länder-, produkt- und sektorspezifischen Risiken für deren eigene Analysen. So spannt die NRA den Bogen zwischen der Supranationalen Risikoanalyse der EU-Kommission (SNRA), welche den europäischen Binnenmarkt in den Blick nimmt, und der institutsspezifischen Risikoanalyse der Verpflichteten.
An der NRA waren seit Ende 2017 unter Federführung des BMF 35 Bundes- und Landesbehörden beteiligt. Dazu zählten insbesondere die Bundesregierung, Strafverfolgungsbehörden, Nachrichtendienste, die Generalzolldirektion und Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus hat das BMF auch Vertreter aus dem Finanz- und Nicht-Finanzsektor eingebunden. Die Abteilung Geldwäscheprävention der BaFin unterstützte maßgeblich die Arbeiten des BMF und leitete unter anderem die für die mit der Analyse des Finanzmarktes zuständige Arbeitsgruppe. Sie verfasste zudem einen eigenen www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2019/fa_191021_NRA.html;jsessionid=2B7FB186525664411ADF32CA9A606A93.2_cid390?nn=9021442 zur Nationalen Risikoanalyse. 
Die NRA ist ein Kernelement des risikobasierten Ansatzes der Financial Action Task Force (FATF) sowie der vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Sie analysiert die Stärken und Schwächen in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland und soll dazu beitragen, das Risikobewusstsein deutschlandweit zu schärfen. Sie finden die Nationale Risikoanalyse sowie Leitfäden zur Geldwäscheprävention, im www.sbk-sachsen.de/index.php?id=514.