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Meldungen

Frist für Steuererklärungen 2019 bis 31.08.2021 verlängert

In übereinstimmenden Pressemitteilungen haben die Bundestags-Fraktionen der CDU und SPD heute erklärt, dass die Abgabefristen für die Jahressteuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 bis zum 31.08.2021 verlängert werden.

In übereinstimmenden Pressemitteilungen haben die Bundestags-Fraktionen der CDU und SPD heute erklärt, dass die Abgabefristen für die Jahressteuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 bis zum 31.08.2021 verlängert werden. Nach Mitteilung der Fraktionen ist dieser Vorschlag bereits mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt. Die Änderung soll mit dem nächsten Steuergesetz vollzogen werden
„Die Steuerberaterinnen und Steuerberater leisten in der Corona-Krise einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die staatliche Hilfe bei den Corona-geschädigten Unternehmen und Selbständigen ankommt. Dabei sollen sie nicht in die Situation kommen, zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits entscheiden zu müssen.“ teilen die Fraktionen zur Begründung ihres Vorhabens mit.
Mit der geplanten Gesetzesänderung soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass es zu keinen ungerechtfertigten Zinsvorteilen in Erstattungsfällen kommt. Die Koalitions-Fraktionen wollen in den weiteren Beratungen darauf achten, dass eine qualifizierte und kontinuierliche Bearbeitung der Steuererklärungen bei den steuerberatenden Berufen und in den Finanzämtern sichergestellt ist und sich durch die Fristverlängerung keine Steuererklärungen bei den Finanzämtern anhäufen.
„Unser aller Einsatz hat sich gelohnt.“ so der Präsident der Steuerberaterkammer Dirk Rose. Bundessteuerberaterkammer, regionale Steuerberaterkammer, die Steuerberaterverbände und viele einzelne Berufskollegen hätten in den letzten Wochen erhebliche Anstrengungen unternommen, um Politik und Verwaltung von der Notwendigkeit einer Fristverlängerung zu überzeugen. Dies habe sich nun ausgezahlt.