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Meldungen

Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 werden verlängert

Die Abgabefrist für die Steuererklärungen des Jahres 2019, die durch Steuerberater erstellt werden, wird um einen Monat bis zum 31.03.2021 verlängert.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am Wochenende mitgeteilt, dass die Abgabefrist für die Steuererklärungen des Jahrs 2019, die durch Steuerberater erstellt werden, um einen Monat verlängert wird. Die Steuererklärungen können nunmehr bis zum 31.03.2021 abgegeben werden. Zu den genauen Einzelheiten wird noch im Laufe des Dezembers ein entsprechendes BMF-Schreiben veröffentlicht.
Der Präsident der Steuerberaterkammer Dirk Rose zeigt sich enttäuscht von der Ankündigung des BMF. „Diese Fristverlängerung ist völlig unzureichend und wird der Arbeitssituation in unseren Kanzleien auch nicht ansatzweise gerecht.“ so Rose. Der Präsident kündigte gleichzeitig an, auch weiterhin alles zu tun, um eine angemessene Verlängerung der Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 zu erreichen.