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Meldungen

Fristende der Endabrechnung für Neustarthilfen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist darauf hin, dass es am 6. März 2023 eine finale Erinnerungsmail zum Fristende für die Endabrechnung der Neustarthilfen am 31. März 2023 an die prüfenden Dritten gibt.
Im Zuge der Neugestaltung der Websitehttps://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Home/home.html stehen auch dort die Endabrechnung und Schlussabrechnung im Fokus. Diese Inhalte sind jetzt leichter zu finden und schnell zugänglich für die prüfenden Dritten.