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Meldungen

Fristverlängerung für Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe

Die Fristen für Erst- und Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe III und die Frist für Anträge in der Neustarthilfe sind in Abstimmung mit den Ländern bis zum 31. Oktober 2021 verlängert worden.

Die Fristen für Erst- und Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe III und die Frist für Anträge in der Neustarthilfe sind in Abstimmung mit den Ländern bis zum 31. Oktober 2021 verlängert worden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Unternehmen ausreichend Zeit erhalten, Anträge auf Basis des erweiterten beihilferechtlichen Rahmens unter Einbeziehung der Bundesregelung Allgemeiner Schadensausgleich stellen zu können.
Darüber hinaus werden die Abschlagszahlungen in der Überbrückungshilfe III zum 30. Juni 2021 eingestellt. Um nach dem Beginn der Laufzeit der Überbrückungshilfe III Plus am 1. Juli 2021 für die Auszahlung der bisherigen Überbrückungshilfe parallel Abschlagszahlungen zu ermöglichen, wären zusätzliche Programmierungsmaßnahmen im Antragsportal nötig. Diese würden nicht nur zu Verzögerungen führen, sondern vor allem die Komplexität und Fehleranfälligkeit des Antragssystems erhöhen.