Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stellt die neuen Anwendungshinweise zur Anwendung der Geldwäschegesetz-Meldeverordnung (GwGMeldV) bereit.
Im geschützten Bereich der FIU-Webseite können Verpflichtete diese Hinweise im Teilbereich „Fachliche Informationen“ abrufen:
https://www.zoll.de/DE/Service_II/FIU-intern/_anhaenge_fiu/anwendungshinweise_gwgmeldv.pdf
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