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Grundsteuer – Steuerberaterkammer Sachsen führt Klageverfahren

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Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen lief zum 31.01.2023 ab. Bereits zum damaligen Zeitpunkt äußerte die Fachöffentlichkeit erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der vom Gesetzgeber gewählten Art und Weise der Grundsteuerwert-Ermittlung. Inzwischen kam es zu zahlreichen Einsprüchen gegen die bisher von der Finanzverwaltung erlassenen Grundsteuerwertfeststellungen und Grundsteuermessbescheide.

Bisher geht die sächsische Finanzverwaltung mit diesen Einsprüchen zur Grundsteuer uneinheitlich um. In einer Vielzahl werden die Verfahren von den Finanzämtern nach Eingang der Einsprüche nicht aktiv weiter betrieben, jedoch ohne, dass ein Ruhen des Verfahrens angeordnet worden ist. In anderen Fällen erfolgte bereits eine Zurückweisung der Einsprüche mit der Begründung des Nicht-Teilens der verfassungsrechtlichen Bedenken. Örtliche oder regionale Unterschiede im Umgang mit den Grundsteuer-Einsprüchen lassen sich aktuell nicht erkennen.

Um bereits ergangene Bescheide zur Grundsteuer trotz Zurückweisung des Einspruchs weiter offen zu halten, ist eine Klage vor dem Finanzgericht unvermeidlich. Mittlerweile sind bundesweit bereits etliche Verfahren zur Grundsteuer anhängig. So berichtete das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bereits im April von vier Klagen gegen das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht. Die diesbezüglichen Aktenzeichen lauten 4 K 1189/23, 4 K 1190/23, 4 K 1217/23 und 4 K 1205/23. Auch beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg sind bereits mindestens drei entsprechende Klagen anhängig: Aktenzeichen 3 K 3026/23, 3 K 3170/22 sowie 3 K 3018/23.

Gerichtliche Verfahren zur Grundsteuer existieren zudem am Sächsischen Finanzgericht. Unter anderem hat auch der Vorstand der Steuerberaterkammer entschieden, nach Ablehnung der Einsprüche die Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung und des Grundsteuermessbetrags bezüglich des Grundstücks der Steuerberaterkammer in Leipzig gerichtlich prüfen zu lassen. Dieses Verfahren wird beim Sächsischen Finanzgericht unter dem Aktenzeichen 5 K 826/23 geführt. Über den Ausgang des Verfahrens werden wir Sie über unsere Kammermedien selbstverständlich informieren.