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Meldungen

Grundsteuer – Verfahrenserleichterungen gefordert

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) reichte beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Eingabe zu den verfahrensbegleitenden Maßnahmen bei der Grundsteuer ein. Konkret geht es um die Fristverlängerung und die Feststellungsbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung.
Der Berufsstand mahnt dringend verfahrensrechtliche Erleichterungen bei der Umsetzung der Grundsteuerreform an. Für Steuerberatungskanzleien bedeutet es eine Herkulesaufgabe, für bundesweit rund 36 Millionen Wirtschaftseinheiten Feststellungserklärungen innerhalb von nur 20 Wochen stemmen zu müssen, zumal noch der allgemeine, coronabedingte Bearbeitungsrückstau aufzulösen ist.
Mit der Eingabe fordert die BStBK eine Fristverlängerung für die Abgabe der Feststellungserklärungen um mindestens sechs Monate. Zudem sollen sämtliche Feststellungsbescheide auf den Hauptfeststellungsstichtag 1. Januar 2022 mit der unselbstständigen Nebenbestimmung des Vorbehalts der Nachprüfung versehen werden (§ 120 Abs. 1 i. V. m. §§ 181 und 164 AO).Eingabeschreiben der BStBK