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GWG Meldungen

Sanktionen gegen Russland – verbotene Dienstleistungen im Bereich Buchführung und Steuerberatung und Hinweise der FIU bei Abgabe von Meldungen

Sanktionen

Der Rat der Europäischen Union nahm am 24. Februar 2025 das 16. Sanktionspaket mit Blick auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine an. Danach ist es auch verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen u. a. in den Bereichen Buchführung und Steuerberatung zu erbringen für juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen

oder

Die EU-Verordnungen gelten unmittelbar in Deutschland, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf. Das 16. Sanktionspaket trat am 25. Februar 2025 in Kraft.

Die FIU veröffentlichte im internen Bereich für die Verpflichteten einen Fachbeitrag zu Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Sanktionen der EU gegen Russland/Belarus: https://www.zoll.de/DE/Service_II/FIU-intern/Fachliche-Informationen/Sanktionen/sanktionen_node.html