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Meldungen

Intensiver Austausch mit Berufsschullehrern

Nach der erfolgreichen Premiere im Herbst 2022 fand die von der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen initiierte Lehrerkonferenz jetzt eine Fortsetzung. Am 20. April 2023 kamen in Leipzig wieder Lehrerinnen und Lehrer aus allen fünf Berufsschulzentren des Freistaates zusammen und diskutierten aktuelle Herausforderungen bei der Ausbildung von Steuerfachangestellten (StFA).

Zentrales Thema bildete die Neuordnung des Ausbildungsberufs Steuerfachangestellte/-r und ihre Umsetzung im Berufsschulunterricht. Hier zeigten sich die Lehrer optimistisch, die Umstellung auf Lernfelder gut realisieren zu können. Schließlich profitieren sie von Erfahrungen aus anderen Ausbildungsberufen, bei denen die Umstellung bereits vor Jahren erfolgt ist.

Auf der Agenda des Treffens stand zudem die Terminierung der Zwischenprüfung nach der Neuordnung des Ausbildungsberufs. In dieser Prüfung soll der Ausbildungsstoff der ersten 15 Monate der Ausbildung abgefragt werden. Die Zwischenprüfung wird daher wie bisher im März des jeweiligen Jahres stattfinden, auch wenn dies mit der Berufsschulausbildung in Lernfeldern schwierig zu vereinbaren ist. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung werden im Übrigen in den sächsischen Berufsschulen sehr unterschiedlich gewichtet und in den Berufsschulunterrticht mit einbezogen.

Silke Lachmann, Vizepräsidentin und Vorsitzende der Abteilung Berufsausbildung der Steuerberaterkammer Sachsen wies auf die besondere Bedeutung der Ergebnisse der diesjährigen Zwischenprüfung hin. Dies sei die erste Prüfung, deren Teilnehmer ausschließlich nach Einführung des Blockunterrichts ausgebildet worden sind. Insoweit werde man sehen, ob und wie sich das auf die Ergebnisse auswirkt.

Seites der Berusschulen wurde die Bitte an die Kammer herangetragen, Anträgen auf Verkürzung der Berufsausbildung erst nach intensiver Beratung der Betreffenden zu entsprechen. Verkürzungen würden nach den Erfahrungen der Berufsschulen regelmäßig zu Schwierigkeiten bei der theoretischen Ausbildung führen. Es sei daher besser, wenn regulär ein dreijähriger Ausbildungsvertrag geschlossen  und dann gegebenenfalls eine vorzeitige Prüfungszulassung beantragt wird.