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Meldungen

Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Imagebild Länderflaggen

Seit dem 1. Juli 2020 müssen Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen abgegeben werden. Das BZSt hat dazu auf seinen Internetseiten zahlreiche Informationen eingestellt.

Seit dem 1. Juli 2020 müssen Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen abgegeben werden. Für Steuergestaltungen, deren erster Schritt zwischen 24.Juni 2018 und 1. Juli 2020 umgesetzt wurde, lief die Meldefrist bereits am 31. August 2020 ab. Die Meldungen sind elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzugeben. Das BZSt hat auf seinen Internetseiten zahlreiche Informationen eingestellt, welche Intermediäre beachten sollten.
Dazu gehören u. a. folgende Handbücher:

  • Das Kommunikationshandbuch (KHB) Verfahrensbeschreibung, Rückmeldungen und Geschäftsregeln enthält eine Beschreibung des Verfahrens sowie der einzelnen genutzten Identifikationsnummern (IDs) und ihrer Bedeutungen für das Meldeverfahren. Bei Verstoß gegen die in Kapitel 1 bis 3 des Handbuchs genannten Vorgaben können die an das BZSt übermittelten Daten nicht verarbeitet werden. Das BZSt sendet in diesem Fall entsprechende Fehlercodes und Fehlertexte zurück, die ebenfalls im Handbuch erläutert werden.
  • Das Kommunikationshandbuch (KHB) DAC6 BOP beschreibt die Erfassung und Übermittlung von Einzeldatenmeldungen an das BZSt über das Formular „Mitteilung zur Anzeige von (grenzüberschreitenden) Steuergestaltungen in der EU“ im BZStOnline-Portal (BOP). Es enthält nähere Informationen zur Datenübermittlung über das BOP-Formular und beschreibt sowie konkretisiert die fachlichen Vorgaben des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes.
  • Ein Testhandbuch soll während des Integrationstests als Anleitung und Hilfe für die am DAC6-Integrationstest teilnehmenden Datensender/innen (Intermediäre, Nutzer/innen, Dienstleister) dienen. Es enthält Informationen zum Testumfang des Integrationstestes, zur Registrierung, zum Testzeitraum, zu technischen und organisatorischen Vorgaben und zu weiteren Themen.

Weitere Informationen zur Anmeldung bzw. Freischaltung beim BZSt sowie zur elektronischen Datenübermittlung finden Sie www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC6/ElektronischeUebermittlung/elektronischeuebermittlung_node.html.