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Modernisierung der Steuerberaterprüfung – Etappenziel erreicht

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Am 7. Oktober 2026 stimmte das Bundeskabinett dem Referentenentwurf zur Strukturreform der Steuerberaterprüfung zu. Damit wurde ein wichtiges Etappenziel der langjährigen Bemühungen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) erreicht.

Durch die Reformierung der Steuerberaterprüfung sollen der Fakultätsvorbehalt und die Beschränkung der Wiederholungsversuche entfallen. Die Prüfung würde dadurch für mehr Hochschul-Absolventen attraktiver, was für den Berufsstand in Zeiten des demografischen Wandels begrüßenswert ist. Das fachlich hohe Prüfungsniveau bleibt auch nach der Reform bestehen, aber die Steuerberater-Anwärter sollen mehr Flexibilität bei der Durchführung erhalten. Dies würde insbesondere die zeitliche Streckung der Prüfung betreffen.

Im nächsten Schritt muss der Bundestag der Reform zustimmen. Eine ausführliche Zusammenfassung der Inhalte und Ziele der Reform der Steuerberaterprüfung erarbeiteten Anja Kellner und Heike Liebermann. Die Vorstandsmitglieder der Steuerberaterkammer Sachsen stellen das Konzeptpapier „Reform der Steuerberaterprüfung — wo stehen wir?“ hier auf der Webseite zur Verfügung.

 

Bildquelle: vectorjuice auf magnific.com