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Meldungen

Neue Empfehlung zur Ausbildungsvergütung

Die Abteilung Berufsausbildung des Vorstandes empfiehlt eine höhere Ausbildungsvergütung ab dem Berufsausbildungsjahr 2022/23.

Die Abteilung Berufsausbildung des Vorstandes der Steuerberaterkammer Sachsen hat in ihrer Sitzung am 25.03.2021 beschlossen, die Vergütungsempfehlung für die Steuerfachangestellten-Ausbildung anzupassen. Die empfohlene Ausbildungsvergütung steigt ab dem kommenden Berufsausbildungsjahr 2022/23 auf:

  • 1. Ausbildungsjahr 750,- € (-20-%-Grenze = 600,- €)
  • 2. Ausbildungsjahr 870,- € (-20-%-Grenze = 696,- €)
  • 3. Ausbildungsjahr 990,- € (-20-%-Grenze = 792,- €)

Um den regionalen und individuellen Besonderheiten Rechnung zu tragen, können die vorgenannten Vergütungssätze im Einzelfall um maximal 20 Prozent unterschritten werden. Bei darüber hinausgehenden Unterschreitungen wird der Ausbildungsvertrag durch die Kammer nicht anerkannt. Weiterhin gilt, dass Sachleistungen – in der Höhe der im SGB IV festgelegten Sachbezugswerte – mit bis zu 75 Prozent auf die Ausbildungsvergütung angerechnet werden können.
Zum Vergleich: Im November 2020 lag der bundesweite Durchschnitt bei den empfohlenen Ausbildungsvergütungen für Steuerfachangestellte bei 807,- € im ersten, 905,- € im zweiten und 1.011,- € im dritten Ausbildungsjahr.

Bundesdurchschnitt

805 €

903 €

1009 €