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Neue Übermittlungswege mit den Finanzämtern in Sachsen

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Im Rahmen des im Oktober letzten Jahres stattgefundenen Klimagesprächs mit dem Landesamt für Steuern und Finanzen hatte die Steuerberaterkammer …

Im Rahmen des im Oktober letzten Jahres stattgefundenen Klimagesprächs mit dem Landesamt für Steuern und Finanzen hatte die Steuerberaterkammer auf eine kurzfristige Lösung zur elektronischen Kommunikation mit den Finanzämtern gedrängt.
Nun hat der LSF-Präsident Karl Köll der SBK Sachsen zwei Kommunikationswege mitgeteilt, mit denen Dateien (Schriftsätze, Dokumente, Belege etc.) seit dem 01.01.2020 gesichert übertragen werden können:
Ein Kommunikationsweg wird über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) eröffnet. Im Rahmen des EGVP, dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach, wird bei Verwendung einer entsprechenden Zusatzsoftware der sichere Versand von Nachrichten mit Dateianhängen ermöglicht. Die Details der konkreten Nutzung hängen dabei von der jeweiligen Softwarelösung ab. Das beBPo ist im Adressverzeichnis unter ELSTER_FA_Name_Finanzamtsnummer_SN zu finden. Hier ist für die Nutzung eine Registrierung zwingend erforderlich.
Als weiteren Kommunikationsweg ist es seit Januar über De-Mail möglich, Dateien an die Finanzämter gesichert zu übertragen. Das jeweilige Finanzamt ist dann mit seinem Namen über FA-Name@smf-sachsen.de-mail.de zu erreichen. Dazu ist es nötig, sich bei einem bestimmten De-Mail-Anbieter zu registrieren, wodurch die Übertragungssoftware variieren kann.
Die beiden genannten Kommunikationswege sind nach Mitteilung des LSF aufgrund gesetzlicher Vorgaben und der derzeitigen technischen Möglichkeiten nur für eine passive Nutzung eingerichtet. Das heißt, die Finanzämter können über beBPo und De-Mail Nachrichten empfangen, aber nicht selbst versenden.
Das LSF bittet vor dem Hintergrund der grundsätzlich geltenden Belegvorhaltepflicht darum, die neuen Kommunikationswege nicht dazu zu nutzen, den Finanzämtern vermehrt „rein vorsorglich“ Belege außerhalb einer konkreten Anforderung von Unterlagen einzureichen.
Im Übrigen wird gebeten, bei gleichzeitiger Einreichung von Steuererklärungen und Belegen auf den entsprechenden Formularen einen entsprechenden Hinweis auf die zu erwartenden elektronisch übermittelten Dokumente anzubringen, um den Finanzamtsmitarbeitern die Bearbeitung zu erleichtern.
Eine Übersicht der De-Mail-Adressen sowie der besonderen Behördenpostfächer aller sächsischen Finanzämter finden Siehier.