Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) informiert darüber, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) voraussichtlich ab 4. Dezember 2025 das u. a. für die Vollmachtsdatenbank (VDB) zu verwendende Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das dazugehörige Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen neu fassen wird.
Die Neufassung enthält zwei wesentliche Änderungen:
- Künftig muss, sofern der Vollmachtgeber wirtschaftlich tätig ist, auf dem Vollmachtsmuster die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mit angegeben werden.
- Das Beiblatt zum amtlichen Vollmachtsformular zur Vollmachtsdatenbank nach § 80a Abs. 1 AO entfällt. Stattdessen ist auf dem amtlichen Vollmachtsformular künftig der Hinweis angebracht, dass weiterhin die Angabe der Steuernummern im Datensatz erforderlich
Vollmachten, die auf Grundlage des bisher anzuwendenden amtlichen Musters erteilt wurden, gelten grundsätzlich unverändert weiter.
In der VDB wird das Eingabefeld für die W-IdNr. zeitgleich zur Anwendbarkeit des neuen Musters zur Verfügung gestellt.
Die neuen Muster und weitere aktuelle Informationen finden Sie ab 4. Dezember 2025 auf der Themenseite VDB der BStBK: https://www.bstbk.de/de/themen/vollmachtsdatenbank.
