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Neuordnung Steuerfachangestelltenausbildung – Einigung mit Gewerkschaften steht noch aus

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Seit 2016 setzen sich Bundessteuerberaterkammer und die Steuerberaterkammern der Länder gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. (DStV) für eine Überarbeitung der Ausbildungsordnung und des Berufsschulunterrichts der Steuerfachangestelltenausbildung ein. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat hierzu im Vorfeld den notwendigen Überarbeitungsbedarf von Anfang 2018 bis Mitte 2019 untersucht.

Seit 2016 setzen sich Bundessteuerberaterkammer und die Steuerberaterkammern der Länder gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. (DStV) für eine Überarbeitung der Ausbildungsordnung und des Berufsschulunterrichts der Steuerfachangestellten-ausbildung ein. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat hierzu im Vorfeld den notwendigen Überarbeitungsbedarf von Anfang 2018 bis Mitte 2019 untersucht.
Leider kann das angestrebte Neuordnungsverfahren nicht wie geplant im Jahr 2020 durchgeführt werden, da die Arbeitnehmerseite auf einer Änderung der Prüfungsform beharrt, die seitens der Arbeitgeberseite nicht mitgetragen werden kann. Konkret soll nicht mehr eine Zwischen- und Abschlussprüfung durchgeführt werden, sondern eine gestreckte Prüfung; die klassische Zwischenprüfung entfällt und die Abschlussprüfung wird in zwei Teile geteilt, die einzeln bewertet werden und eine Gesamtnote bilden. Beide Prüfungsteile beinhalten für sich abgeschlossene Prüfungen, d. h. Inhalte von Teil 1 dürfen nicht mehr bei Teil 2 geprüft und im zweiten Teil der Ausbildung vermittelt werden. Letzteres betrifft insbesondere die Ausbildungsordnung sowie die Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen.
Nach intensiver Diskussion innerhalb des Berufsstandes bietet eine derartige Abschichtung der Prüfungsinhalte keine Vorteile für die Auszubildenden. Einige Gründe gegen die Aufteilung des Prüfungsstoffes sind:
• Bewertung der Zwischenprüfung fließt nicht in die Abschlussbewertung ein und Auszubildende können ihre Leistungen noch bis zur Abschlussprüfung verbessern.
• Notenspiegel der Zwischen- und Abschlussprüfung zeigen, dass nur ein geringer Teil der Prüfungsteilnehmer schlechte bis sehr schlechte Prüfungsergebnisse erzielt und daher kein Wechsel der Prüfungsform erforderlich ist.
• Bei anderen Ausbildungen mit hohen rechtlichen Ausbildungsinhalten gibt es keine gestreckte Abschlussprüfung (Rechtsanwaltsfachangestellte, Justizfachangestellte, Kaufleute für Versicherungen und Finanzen)
• Es existieren nicht ausreichend Ausbildungsinhalte, die nur im 1. Teil der Abschlussprüfung geprüft werden könnten. Die meisten – sehr komplexen – Ausbildungsinhalte müssten bis zum Ende der Ausbildung vertiefend vermittelt und in entsprechender Breite und Tiefe abschließend geprüft werden.
• Die bisherige Ausbildungsordnung ist noch ausreichend und nach BIBB-Abschlussbericht nur in einzelnen Punkten anzupassen.
• Die Gewerkschaftsmeinung ist eine Einzelforderung, da sich zahlreiche Berufsschullehrer und Ausbilder für die Beibehaltung der Prüfungsform aussprechen.
Der Berufsstand ist der festen Überzeugung, dass die Neuordnung gut durchdacht und inhaltlich auf die Bedürfnisse im Berufsalltag Wert gelegt werden sollte. Gewerkschaftspolitische Forderungen haben in einer Ausbildungsordnung keinen Platz. Die Bundessteuerberaterkammer und die Kammern setzen sich gemeinsam mit dem DStV weiterhin für die Durchführung eines Neuordnungsprozesses im nächsten Jahr ein und bedauern die ablehnende Haltung der Gewerkschaften zu Lasten einer moderneren Steuerfachangestelltenausbildung.