Zum Inhalt springen Zur Navigation springen Zum Fußbereich und Kontakt springen
Meldungen

Offenlegung nach § 325ff HGB: keine Ordnungsgeldverfahren bis 28.02.2021

Das Bundesamt für Justiz wird vor dem 1. März 2021 kein Ordnungsgeldverfahren zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen einleiten.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) teilt auf seiner Internetseite mit, dass es in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 am 31. Dezember 2020 endet, vor dem 1. März 2021 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten wird. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden

  1. www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Jahresabschluesse/Jahresabschluesse_node.html