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Meldungen

Präsident Rose mahnt aktuelle Probleme des Besteuerungsverfahrens beim Landesamt für Steuern und Finanzen an

Der Präsident der Steuerberaterkammer Herr Dirk Rose besprach aktuelle Probleme im Besteuerungsverfahren mit dem Landesamt für Steuern und Finanzen.

Der Präsident der Steuerberaterkammer Herr Dirk Rose hatte in der letzten Woche Gelegenheit, einige der aktuellen Probleme im Besteuerungsverfahren mit dem Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) in einer Telefonkonferenz zu besprechen.
Erster Besprechungspunkt war dabei die Nachforderung von Daten und Unterlagen im Rahmen des Veranlagungsverfahrens. Hier wird aus der Mitgliedschaft der Kammer berichtet, dass sowohl der Umfang der Nachforderungen zugenommen habe als auch häufig ein Missverhältnis zwischen den angeforderten Nachweisen und dem sich daraus ergebenden Steuermehrergebnis bestehe. Das LSF betonte, dass eine unverhältnismäßige Anforderung von Nachweisen auch ohne Corona nicht gewünscht sei und dies jetzt natürlich erst recht gelte. Man werde die Sachgebietsleiter der Finanzämter hierauf nochmals hinweisen. Die Steuerberaterkammer wurde gebeten, entsprechende Fälle dem LSF mitzuteilen. Wir bitten daher alle Kammermitglieder, derartige Sachverhalte der Steuerberaterkammer zur Weiterleitung an das LSF zur Verfügung zu stellen.
Weiteres Thema der Besprechung waren die aktuell durchgeführten Betriebsprüfungen. Insoweit teilte das LSF mit, dass die Betriebsprüfungen auf dem jetzigen Niveau fortgeführt werden sollen. Nach Kenntnis des LSF liefen die insoweit nötigen Absprachen zwischen Finanzverwaltung und Berufsstand gut. Es werde auf die Bedürfnisse der Berater und ihrer Mandanten hinreichend Rücksicht genommen.
Ein weiterer Diskussionspunkt war die Erreichbarkeit der Mitarbeiter der Finanzverwaltung. Hier sicherte das LSF zu, die Erreichbarkeit auch weiter sicherzustellen, auch wenn eine nicht geringe Zahl von Mitarbeitern der Finanzverwaltung derzeit im Home-Office arbeite.
Mit Blick auf die Zukunft erklärte das LSF abschließend, dass zum einen die Aufrechterhaltung bereits gewährter Billigkeitsmaßnahmen intensiv diskutiert werde als auch die durch die erhebliche Belastung des Berufsstandes notwendige Verlängerung der Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 im Blick behalten werde. Zu letzterem Punkt sei allerdings auch die derzeitige Auslastungssituation der Finanzverwaltung zu berücksichtigen.