Zum Inhalt springen Zur Navigation springen Zum Fußbereich und Kontakt springen
Meldungen

Prüfungstermin "Landwirtschaftliche Buchstelle"

Die mündliche Prüfung zur Verleihung der Berufsbezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ findet am 7. Dezember 2021 statt.

Die nächste mündliche Prüfung zur Verleihung der Berufsbezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ findet am 7. Dezember 2021 um 9:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Brandenburg statt. Anträge auf Prüfungsdurchführung können hierzu bis zum 31. Oktober 2021 bei der Steuerberaterkammer Brandenburg eingereicht werden. Antragsunterlagen sowie ein Merkblatt erhalten Sie auf der www.stbk-brandenburg.de/Wie-werde-ich/Landwirtschaftliche-Buchstelle.
Der Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist eine gesetzlich geschützte Bezeichnung. Sie wird an Personen verliehen, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Den Titel können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte und niedergelassene europäische Rechtsanwälte erhalten. Die besondere Sachkunde ist durch eine vor einem Sachkundeausschuss abzulegende mündliche Prüfung nachzuweisen. Die Zuständigkeit für die „Landwirtschaftliche Buchstelle“ wurde von Steuerberaterkammer Sachsen auf die Steuerberaterkammer Brandenburg übertragen.
Steuerberaterkammer Brandenburg
Tuchmacherstraße 48 B
14482 Potsdam
0331 888520info@stbk-brandenburg.de