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Meldungen

Rückblick und Vorschau

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Die Mitglieder des Prüfungsausschusses „Steuerfachangestellte/r“ kamen am 28. Oktober 2026 zur Herbstsitzung in Markkleeberg zusammen. Oben auf der Tagesordnung standen die Ergebnisse der diesjährigen Sommerprüfung. Mit einer Bestehensquote von 83 Prozent liegen die Resultate im üblichen Bereich.

Den 68 anwesenden Prüferinnen und Prüfer ging es in den anschließenden Diskussionen darum, wie es gelingen kann, den Berufsnachwuchs noch besser auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss zu begleiten. Bewertungsmaßstäbe, Punktevergabe und Folgefehlerbewertungen wurden erörtert. Ebenfalls wird eine Zunahme von Widerspruchsverfahren registriert. Die Vernetzung über Social Media und die Möglichkeiten von KI generieren schnellere Widersprüche und führen zu einer steigenden Anzahl von Einsichtnahmen in die Klausuren. Im schriftlichen Prüfungsteil erweisen sich die Widersprüche in der Regel durch eine Drittkorrektur als unberechtigt. Bei der mündlichen Abschlussprüfung, die nach der Neuordnung als Gesprächssimulation durchgeführt wird, werden Gedächtnisprotokolle der in die Prüfungssituation direkt involvierten Prüfenden unabdingbar. Darauf wies Andreas Hillner, Geschäftsführer der Steuerberaterkammer Sachsen hin. Prüflinge haben Anspruch auf eine nachvollziehbare Begründung ihrer Note. Die Dokumentation fällt insofern stärker ins Gewicht.

Herausforderungen der modularisierten Prüfung

Kontrovers verlief die Debatte um die Frage, ob mündliche Prüfungsleistungen auch dann erfolgreich sein können, wenn der schriftliche Teil nicht bestanden wurde. Silke Lachmann, Vizepräsidentin und Vorsitzende der Abteilung Berufsausbildung der Steuerberaterkammer Sachsen moderierte die Diskussion souverän und brachte zudem die bundesweite Erfahrungssicht ein. Denn sie engagiert sich auch im Ausschuss 20 „Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter“ der Bundessteuerberaterkammer.

Die Gewichtung der Bewertungskategorien in der mündlichen Abschlussprüfung kam schließlich zur Abstimmung. Mehrheitlich wurde die Beibehaltung der bisherigen Quote von 60 Prozent Fachwissen und 40 Prozent Soft Skills bestätigt. Mit Blick auf die Erfahrungen der letzten Prüfungen ergeht die eindringliche Empfehlung an alle Ausbildungskanzleien, die Azubis verstärkt in Mandantengespräche einzubeziehen. „Nichts bereitet besser auf mündliche Prüfung und Berufsalltag vor als echte Beratungspraxis“, bestätigt Prüferin Stefanie Baischer.

Nach rund vier Stunden offenem und konstruktivem Austausch endete die Herbstsitzung des Prüfungsausschusses „Steuerfachangestellte/r“. Die Kollegengespräche untereinander fanden während der Pausen genügend Raum und selbstverständlich wurde allen Prüferinnen und Prüfern für ihren Einsatz gedankt. Sie ermöglichen mit Kompetenz und Engagement anspruchsvolle und zukunftsfähige Prüfungen für den Berufsnachwuchs.