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Soforthilfe-Darlehen „Sachsen hilft sofort“: Antragstellung ist vorübergehend wieder möglich

paragraph-386042-bild_von_gerd_altmann_auf_pixabay-web

Laut Sächsischer Aufbaubank (SAB) können ab Freitag, den 7. August 2020 (im Laufe des Vormittags) kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe vorübergehend wieder Anträge für das Soforthilfe-Darlehen „Sachsen hilft sofort“ stellen, wenn sie von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind. Die SAB teilte mit, dass für dieses Soforthilfe-Darlehen in einem begrenzten Umfang wieder Mittel zur Verfügung stehen, weshalb der bestehende Antragsstopp vorübergehend ausgesetzt wird.
Mehr Informationen u. a. zur Antragstellung finden Sie hier:
www.sab.sachsen.de/meta/sab-news.jsp?cookieMSG=allowed#n-202008